von Michael Ziesmann
Stattdessen schilderte Petra M., Unit-Direktorin bei Carat Wiesbaden, vor Gericht die Abläufe in Mediaplanung und – einkauf. So werden im Planungsbereich zuerst Grobplanungen erstellt, die dann vom Mediaeinkauf umgesetzt werden. Es gebe vertragliche Regelungen mit den Kunden, die Konditionen festlegen. Diese seien individuell verschieden. Das beträfe auch „Teilungsvereinbarungen für außertarifliche Vorteile.“ Zu Beginn jedes Planungsmonates gehe der Kunde in Vorleistung und zahle das, was im Vertrag steht. Es erfolge dann eine unterjährige Rabattkontrolle. Im Finanzstatus der Agentur sei jederzeit eine transparente Kontrolle gewährleistet. Außertarifliche Vorteile wie Freispots würden zunächst auf das Einkaufsvorteilskonto (EKV) des Kunden intern verbucht. Spätestens am Jahresende erhält der Kunde eine Endabrechnung: hierbei wird die pauschale Vorauszahlung mit den tariflichen Rabatten abzüglich der zusätzlich erreichten Rabatte in einer Endabrechnung aufgeschlüsselt. Naturalrabatte seien daher intern für die Agentur als auch extern für die Kunden nachvollziehbar, so Petra M.
Sie räumte ein, dass auch „Emerson FF Termine“ auf Kunden eingesetzt worden sind. Der Kunde hat jederzeit eine Kontrollmöglichkeit durch Einsicht in die Eingangsrechnungen. Dies kann er selbst oder über einen Media-Auditor tun. Anhand eines Spirituosenherstellers wurde die Agenturvergütung erklärt: bei diesem Kunden gäbe es ein volumenbezogenes Basishonorar, das durch ein TV-Leistungshonorar ergänzt werde. Dieses richtet sich nach der Effizenz des Mediaeinkaufs und orientiert sich am erreichten TKP- oder GRP-Niveau (Werbedruck) der Kampagne. Dieses gehe aus den Ex-Post-Analysen hervor. Der Mediaeinkauf sei gehalten, die Einkaufsvorteile auch für den Kunden einzusetzen. Der Umfang dessen sei in den Verträgen mit den einzelnen Kunden individuell geregelt. Petra M. räumte ebenfalls ein, dass seitens der Aegis-Gruppe natürlich versucht werde „jede Menge Spezialagenturen bei den Kunden einzubringen.“ Dazu gehören beispielsweise Posterscope (Out of home Unit) oder Isobar (Online Unit).
Am Mittwoch 6.2.2008 trifft der aktuelle Aegis Media CEO Andreas Bölte im Gerichtssaal auf seinen Vorgänger Aleksander Ruzicka. Bölte, der Ruzicka im Juli 2005 angezeigt hatte, wird vom Richter zu den Umständen dieser „anonymen“ Anzeige vernommen werden. Da auch er selbst inzwischen Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist, könnte er die Aussage verweigern. Um das zu vermeiden wird er vom Vorsitzenden Richter Jürgen Bonk zunächst nur zur allgemeinen Struktur von Aegis Media befragt. Auch bei den Umständen der von ihm gemeinsam mit Johann-Christoph Gaedertz initiierten Strafanzeige sieht das Gericht nicht die Möglichkeit, dass sich Andreas Bölte selbst weiter belasten könnte – weshalb es überraschend schnell zur Vorladung von Andreas Bölte gekommen ist.
Der Entscheid über die Beweisanträge und den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wurde erneut vertagt. Lediglich die Ladung des ehemaligen Botschafters der Republik Südafrika wies Bonk als irrelevant für den Tatvorwurf der Untreue zurück. Der Botschafter hätte bestätigen sollen, dass Ruzicka keinen südafrikanischen Pass hat, was sich Andreas Bölte und Johann-Christoph Gaedertz ausgedacht haben sollen um für Ruzicka einen Haftgrund zu liefern. Dies sei allenfalls im Zuge einer erneuten Haftprüfung relevant, so Bonk.
Für absatzwirtschaft aus Wiesbaden: Michael Ziesmann