Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sollen nach Plänen der Bundesregierung defekte Handys oder andere Produkte künftig leichter reparieren lassen können. „Mit dem Recht auf Reparatur werden wir einen wichtigen Schritt aus der Wegwerfgesellschaft gehen“, sagte Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Sinnvoll ist ein Reparierbarkeits-Index, auf dem man erkennen kann, wie reparierfreundlich ein Produkt ist“, so Lemke.
Frankreich geht mit Reparierbarkeits-Index voran
SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag ein „Recht auf Reparatur“ angekündigt. Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes sollen laut den Koalitionsplänen „zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft“ werden.
Lemke verwies darauf, dass Frankreich bereits mit einem Reparierbarkeits-Index vorangegangen sei. Hier war Anfang vergangenen Jahres ein Index eingeführt worden, der anhand verschiedener Kriterien darüber informiert, wie einfach sich Smartphones, Laptops, Fernseher, Rasenmäher oder andere Geräte reparieren lassen. Lemke sagte: „Ich möchte das im europäischen Kontext entwickeln und in Deutschland einführen.“
Neues Verständnis für Umgang mit Konsumartikeln
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die Bundesregierung zum Jahreswechsel aufgefordert, das geplante Recht auf Reparatur bis Mitte März auf den Weg zu bringen. Lemke sagte nun: „Ich will eine breite gesellschaftliche Debatte anstoßen, die uns ein neues Verständnis für den Umgang mit Konsumartikeln bringt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Produkte möglichst lange nutzen können.“
Auf EU-Ebene gibt es bereits Reparaturvorgaben. So müssen Hersteller von Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlschränken und anderen großen Haushaltsgeräten dafür sorgen, dass Ersatzteile sieben bis zehn Jahre lang verfügbar sind. Vermindert werden sollen die enormen Mengen Elektroschrott, die jährlich in Europa anfallen. Im Schnitt produziert jeder Bundesbürger im Jahr mehr als zehn Kilo Elektroschrott. Laut Europäischem Parlament werden nur 42 Prozent des in der EU anfallenden Elektroschrotts recycelt.
Niemand soll ein Smartphone wegwerfen müssen
Lemke skizzierte, was ein „Recht auf Reparatur“ aus ihrer Sicht konkret bringen soll. „Ganz konkret bedeutet das zum Beispiel: Smartphones und Tablets müssen so gebaut sein, dass ihr Akku und ihre Einzelteile – soweit technisch machbar – auf einfache Weise herausgenommen und ausgetauscht werden können.“ Die Grünen-Politikerin sagte: „Niemand soll in Zukunft ein funktionierendes Mobiltelefon wegwerfen müssen, nur weil der Akku nicht mehr funktioniert.“
Industrie reagiert offen
Die Industrie hatte im Grundsatz offen auf die Pläne reagiert – aber je nach Produkt differenzierte Lösungen angemahnt. Bei großen Haushaltsgeräten könne es ökologisch sinnvoller sein, neue, energieeffiziente Produkte zu kaufen, als alte zu reparieren, hatte der Branchenverband BDI angemerkt. Der Digitalverband Bitkom hatte gemahnt, wenn künftig sämtliche Ersatzteile auf Halde produziert und eingelagert würden, könne die Umweltbilanz negativ werden.
Im Koalitionsvertrag ist auch ein Zugang der Verbraucherinnen und Verbraucher zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen vorgesehen. Hersteller sollen während der üblichen Nutzungszeit zudem Updates bereitstellen müssen.
Von Basil Wegener, dpa