Im Juli vergangenen Jahres hatte der Axel-Springer-Konzern für 920 Millionen Euro sowohl regionale Tageszeitungen wie das „Hamburger Abendblatt“ und die „Berliner Morgenpost“ als auch Frauen- und TV-Zeitschriften an die Funke Mediengruppe in einem rechtsverbindlichen Vorvertrag veräußert. Die Übernahme durch die Funke Mediengruppe sollte Anfang Januar dieses Jahres vollzogen sein.
Entscheidung fällt im April
Das Bundeskartellamt bestätigt nun, dass es eine vorläufige Einschätzung zu dem Vorhaben der Funke-Mediengruppe (FMG), die Programmzeitschriften der Axel Springer SE „Hörzu“, „Funk Uhr“, „TV Digital“ und „TV Neu“ zu erwerben, zugestellt hat. Die beteiligten Unternehmen haben die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Die Frist für eine abschließende Entscheidung läuft bis zum 22. April 2014.
Nach dem vorläufigen Ergebnis der Überprüfung ist das Bundeskartellamt der Auffassung, dass auf dem Leser- und Anzeigenmärkten für Programmzeitschriften ein aus vier Anbietern bestehendes marktbeherrschendes Oligopol besteht. Außer Springer und der Funke Mediengruppe geben in Deutschland nur noch zwei andere Verlage Programmzeitschriften heraus: der Heinrich Bauer Verlag (unter anderem „TV Hören und Sehen“, „TV 14“) und Hubert Burda Media (unter anderem „TV Spielfilm“).
Weil die Zahl der Anbieter auf dem Leser- und dem Anzeigenmarkt für Programmzeitschriften durch den Verkauf der Springer-Titel an die Funke Mediengruppe von vier auf drei sinken würde, wäre eine Verstärkung des marktbeherrschenden Oligopols nach vorläufiger Ansicht des Bundeskartellamtes die Folge. Zur Lösung der wettbewerblichen Probleme haben die Beteiligten die Veräußerung verschiedener Programmzeitschriftentitel vorgeschlagen. Allerdings ist der Vorschlag in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung nach Auffassung des Bundeskartellamtes nicht ausreichend.
Verkauf von Zeitungstiteln freigegeben
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt: „Die Gespräche mit den Beteiligten über die Abgabe bestimmter Programmzeitschriften sind noch nicht abgeschlossen. Die Unternehmen haben nun auch in schriftlicher Form unsere vorläufige Bewertung des Vorhabens erhalten. Das ist ein wichtiger Verfahrensschritt – auch für die Fortsetzung der Gespräche. Eine Lösung der wettbewerblichen Probleme ist aus unserer Sicht nach wie vor möglich. Hier besteht aber noch deutlicher Verbesserungsbedarf.“
Die Programmzeitschriften bilden den zweiten Verfahrensteil im Rahmen einer Gesamttransaktion zwischen Funke und Springer. In einem ersten Schritt hatte das Bundeskartellamt die Übernahme des „Hamburger Abendblattes“, der „Berliner Morgenpost“, mehrerer Anzeigenblätter sowie der Frauenzeitschriften der Axel Springer SE durch die Funke Mediengruppe freigegeben. Offen sind weiterhin die Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen von Funke und Springer zur Vermarktung von Anzeigen einerseits und zum Vertrieb von Printerzeugnissen andererseits.
(Bundeskartellamt/asc)