Mit dem Gesetz hatte das Parlament am Freitag die Vorgaben der EU-Richtlinie zum so genannten Herkunftslandsprinzip umgesetzt. Die E-Commerce-Richtlinie der EU sieht vor, dass jeder Online-Anbieter grundsätzlich dem Recht seines Heimatstaates unterliegt (Herkunftslandprinzip), auch wenn er in ganz Europa Produkte oder Dienstleistungen über das Internet anbietet. Nach diesem Prinzip verkaufen in Deutschland niedergelassene Online-Anbieter ihre Produkte und Dienstleistungen nach deutschem Recht.
Das Herkunftslandprinzip schaffe für europäische Online-Anbieter Rechtssicherheit, erklärten die Wirtschaftsverbände. Diese Rechtssicherheit sei dringend erforderlich, damit sich Online-Dienste in ganz Europa weiterentwickeln könnten. Unterzeichnet haben die Erklärung der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft und der Deutsche Multimedia Verband. (ddp)