Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger sehen in der Einigung zum EU-Urheberrecht eine „große Chance für unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära“. Die neue Regelung biete Verlagen erstmals die Chance, mit den großen Tech-Plattformen über die Nutzung ihrer Inhalte zu einem fairen Preis zu verhandeln, heißt es in einer Mitteilung. „Dieses Recht wird digitale Innovationen fördern und die Vielfalt professioneller digitaler Medienangebote deutlich erhöhen.“
Die beiden Verbände fuhren fort, die Urheberrechtsreform setze einen wichtigen globalen Standard für journalistische Vielfalt und unabhängige Berichterstattung: „Dies ist ein guter Tag für die Meinungs- und Pressevielfalt in Europa und der Welt.“
„Vielfalt digitaler Medienangebote erhöhen“
Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments hatten sich am Mittwoch in Straßburg vorläufig auf eine Reform des EU-Urheberrechts geeinigt. Demnach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten in ihren Suchergebnissen künftig Geld an die Verlage zahlen.Der Verhandlungsführer des Parlaments, Axel Voss (CDU), zeigte sich erleichtert. „Digitaler Urheberrechtsschutz beendet endlich das Wildwest im Internet, bei dem die Rechteinhaber bisher oft untergebuttert werden“, sagte Voss.
„Den neuen Realitäten und Geschäftsmodellen des digitalen Zeitalters können wir jetzt gerecht werden.“ Die Piraten-Europapolitikerin Julia Reda warnte hingegen: „Dieser Deal ist eine Gefahr für kleine Verlage, Autoren und Internetnutzer gleichermaßen.“ Und der Verband der Digitalwirtschaft, Eco, warnte, die Reform werde zum „Hemmnis für die Digitalisierung in Europa“.
Gefahr für kleine Verlage und Internetnutzer
Die Einigung vom Mittwoch muss in den kommenden Wochen allerdings noch vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. In den allermeisten Fällen ist das eine Formalie – weil die Debatte jedoch so aufgeladen ist, könnte die Reform hier allerdings noch scheitern. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.
Neben der Einführung des Leistungsschutzrechts nimmt die Einigung vom Mittwoch in Artikel 13 auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht. Sie müssen künftig alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Geschützte Werke müssten demnach lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen – oder dürften nicht hochgeladen werden.
dpa