Sichtlich schwer geschockt und fassungslos nahm Aleksander Ruzicka das Urteil am Dienstag um kurz nach 15 Uhr auf. Die 6.Strafkammer blieb nur geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Während David Linn das Urteil sofort annahm, ist das Urteil gegen Ruzicka nicht rechtskräftig. Kaum ein Prozessbeobachter hatte nach den jüngsten Äußerungen von Richter Bonk mit einem milden Urteil gerechnet. Aleksander Ruzicka wurde vor allem das grundlegende Abstreiten jeden Fehlverhaltens zum Verhängnis. Zudem hatte er die Kammer mit Vorwürfen, einer Flut von Beweisanträgen – die auch zu Prozessbeginn hätten gestellt werden können – und barscher Kritik wiederholt provoziert.
Ruzickas Verteidiger Marcus Traut attestierte dem irritierten Gericht, dass es nicht an einer vollständigen Aufklärung und Wahrheitsfindung interessiert sei. Das Gericht folgte in allen Punkten der Staatsanwaltschaft. Die Kammer ordnete sämtliche Einlassungen Ruzickas als unglaubwürdig und fern der Realtität ein. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden sieht in dem Urteil ein deutliches Zeichen gegen Wirtschaftskriminalität. Besonders in der Grauzone, in der sich Mediaagenturen nach Auffassung des Gerichts bewegten. Ruzickas Verteidiger Marcus Traut akzeptiert das Urteil nicht und geht in Revision. Traut nennt die Urteilsbegründung wenig überzeugend, da wesentliche Aspekte nicht beachtet worden seien.
Mehr als eineinhalb Stunden lang begründete Richter Bonk sein Urteil. Bereits die fehlende interne Transparenz bei Aegis Media, als auch das Agieren in der Grauzone der Werbewirtschaft hätten es dem Angeklagten leicht gemacht, Erlöse in der Absicht zu erzielen, sie in seinen privaten Verfügungsbereich fließen zu lassen, so Richter Jürgen Bonk. Für die Werbekunden sei das Vorgehen völlig intransparent und nicht zu durchschauen.
Die Kammer geht davon aus, dass Mediaagenturen grundsätzlich auf eigenen Namen und eigene Rechnung handeln. Sie hätten sich von ihrer Rolle als Treuhänder entfernt und generieren in einer Grauzone losgelöst vom Kunden eigene Vorteile. Für die Kunden geschehe das jedoch in keiner Weise transparent. Diese hätten keine Ahnung was Gegenstand der Agenturrabatte gewesen sei, so das Gericht. Sogar die Finanzchefs von Aegis Media, Andreas Bölte und Hans-Henning Ihlfeld, haben nach Überzeugung des Gerichts keine Möglichkeit gehabt, einen Überblick über das tatsächliche Ausmaß der Freispotkontingente zu bekommen. Beide hatten den Prozess durch eine als anonym getarnte Strafanzeige gegen ihren damaligen Vorgesetzten Ruzicka in Gang gebracht. Während Ihlefeld das Unternehmen verließ, nahm Bölte den Posten von Ruzicka ein.
Richter Bonk geht als Basis seines Urteils davon aus, dass Mediaagenturen eine eigene Wirtschaftsstufe darstellen und mit Werbezeiten handeln. Nach Überzeugung dieses Gerichts war die Quelle der kapitalisierten Freispotkontingente Aegis Media. Das würden auch die Geschäftsbedingungen der TV-Werbezeitenvermarkter IP Deutschland und Sevenone Media belegen. Die Kammer sieht es gleichzeitig als erwiesen an, dass der Agenturpool regelmäßig auf Basis der Kundenverträge gefüllt worden ist, weshalb Aegis Media über eigenen Freespace verfügt. Aleksander Ruzicka hat der Mediaagentur diese Freispots in der Absicht entzogen, die Erlöse daraus in seinen privaten Verfügungsbereich zu bringen. Dabei sei es nicht wesentlich wem die Freispots gehören, sondern für wen sie eingesetzt, und wo deren Erlöse genutzt werden, so Bonk.
Das Gericht kam zur Auffassung, dass Aegis Media trotz Aufträgen und Verträgen mit Werbekunden keine Veranlassung hatte an Dritte zu zahlen. Basis des Urteils ist die Auffassung, dass Geld bei Aegis Media war und es dort hätte verbleiben müssen. Egal woher das Geld kommt und warum es in der Mediaagentur war. Dies gilt für die Abläufe um Emerson FF ebenso wie für die Geldflüsse von Carat zur Werbeagentur ZHP. Das Gericht erkannte den Vertrag zwischen Carat und ZHP an. Dieser regelt die Rückzahlung von zusätzlich generierten außertariflichen Media-Einkaufsvorteilen.
Die Kammer nannte das Verhältnis dieses Benefit-Sharings sehr vorteilhaft für Aegis Media. Dennoch seien auch diese Rückvergütungen Untreue. ZHP und deren Kunden hätten keine Rückvergütungen erhalten dürfen. Da Ruzicka wusste, dass diese Gelder von ZHP mehrheitlich zu seinen Firmen Camaco oder Watson weitergereicht wurden, hätte der das unterbinden müssen. Gleiches gelte für die Bezahlung der Rechnungen vom Emerson FF. Trotz zweckgebundener Freigaben und Zahlungen der Kunden für die vermeintlichen Leistungen von Emerson FF, hätte das Geld in der Mediaagentur verbleiben und nicht zu Emerson FF abfließen dürfen.
Die Kammer berücksichtigte 1,2 Millionen Euro zusätzliches Honorar, das Aegis Media durch den Einsatz von Emerson FF generiert hat. Sämtliche von Aegis Media/Carat beauftragten und in Anspruch genommenen Leistungen fanden in der Urteilsbegründung keine Erwähnung. Obwohl solche Bestellungen von Ruzickas Firma Watson erbrachte Leistungen als auch deren tatsächliche Bezahlungen am vorletzten Prozesstag im Umfang von 15 Aktenordnern vorgelegt wurden. Das Gericht folgte auch dabei der Argumentation der Staatsanwaltschaft Wiesbaden. Diese Ausgaben seien erkennbar privater Natur. Obwohl leitende Mitarbeiter von Aegis Media umfangreiche Leistungen bestellt und in Anspruch genommen haben, sowie schriftlich die Verrechnung an Ruzickas Firma Watson festgelegt wurde. Das Gericht geht davon aus, dass es sich dabei um private Ausgaben von Aleksander Ruzicka handelt, und er die Kosten für die Einladung vermeintlicher Kunden und Geschäftspartner privat zu zahlen hat.
Für die Kammer war Ruzickas Argumentation ebenso unbedeutend, dass die Rechnungen von Emerson FF bei Aegis Media ein durchlaufender Posten gewesen sind. Ruzicka nannte dies Nullsummenspiel. Nach Überzeugung dieses Gerichts ist es irrelevant ob die abgeflossenen Gelder den Werbekunden in Rechung gestellt wurden, es für den Einsatz von Emerson FF Freigaben der Kunden gab, oder die Gelder ohne die Rechnungen von Emerson FF überhaupt zu Aegis Media gelangt wären. Dieses Gericht trennt nicht zwischen Kundengeldern, mit denen Dritte bezahlt werden sollen, und dem Income der Mediaagentur. Die Gelder waren bei Aegis Media und sie hätten dort bleiben müssen, argumentierte Richter Jürgen Bonk.
Ende des Jahres 2001 habe Aleksander Ruzicka die Idee gehabt, das Media-Einkaufssystem von HMS/Carat – wie Aegis Media bis zum Jahr 2003 firmierte – zu manipulieren. Durch den Vermerk „FF“ sind später eigentlich kostenfreie Werbezeiten als kostenpflichtige Werbespots bezeichnet worden. Am 9.Oktober 2003 wurde eine erste Rechnung von Emerson FF in Höhe von 1,708 Millionen Euro auf Basis des Werbekunden Ferrero und vermeintlich bei RTL gebuchten Werbespots erstellt. Dieser Geldabfluss soll nicht nur bei Ruzickas Firma Camaco, sondern auf Umwegen teilweise beim damaligen Media-Direktor von Ferrero, Herbert K., gelandet sein.
Nach Überzeugung des Gerichts geschah das in der Absicht, die Erlöse daraus abzuschöpfen, für private Zwecke zu verwenden, und frei darüber zu verfügen. Dem Frontoffice von Aegis Media/Carat und den Werbekunden wurde vermittelt, dass es sich bei den vermeintlich bei Emerson FF gekauften Werbezeiten um Freispots handelt, die bei anderen Kunden frei geworden sind. Jedoch seien nur Freispots von Aegis Media zum Einsatz gekommen. In weiterer Folge sind Satellitenfirmen gegründet worden, um das Vorgehen zu verschleiern. Diese Satellitenfirmen dienten nach Auffassung des Gerichts nur dem Zweck, Gelder abzuschöpfen. Für diese Verschleierung habe Ruzicka peinlich genau darauf geachtet, dass jede involvierte Person nur soviel wusste wie nötig. Ruzicka habe plausible Legenden erfunden, Personen zu Mittätern gemacht, oder mit Schweigegeld ruhig gestellt, so das Gericht. Außer Aleksander Ruzicka sei niemand in der Lage gewesen das Geschehen einzuordnen oder vollständig zu erfassen, fügte Richter Bonk hinzu.
Nach Überzeugung dieses Gerichts wurde die Geschäftsbeziehung zur Werbeagentur ZHP benutzt, um überproportional viele Freispots zum Einsatz zu bringen. Dies sei in der Absicht geschehen, die Rückvergütungen mittels Beratungsrechnungen von ZHP zugunsten der Firmen Camaco, Watson oder der Objektgesellschaft Haideweg 14 abzuziehen. Das Gericht erachtete den Vertrag zwischen Aegis Media/HMS/Carat und der Werbeagentur ZHP als existent und vorteilhaft für die Mediaagentur. Dennoch ordnete dieses Gericht auch diese Geldflüsse als Untreue ein. Maßgeblich dabei sei der Umstand, dass Ruzicka 70 Prozent der Rückvergütungen an ZHP mittels Schecks für sich vereinnahmt habe. Richter Bonk fügte hinzu, dass die Angaben des ehemaligen ZHP-Geschäftsführers Reinhard Zoffel nicht hätten widerlegt werden können. Die Erinnerungslücken seines ehmaligen Partners und ehemaligen hessischen Europaminister der CDU, Volker Hoff, sprächen jedoch für sich, so Bonk.
Richter Jürgen Bonk rügte und maßregelte Aleksander Ruzicka. Bonk hielt Ruzicka vor, zwar wiederholt angekündigt zu haben, rückhaltlos und vollständig aufklären zu wollen. Jedoch sei es bei kaum zu verifizierenden Beschreibungen geblieben. Obwohl das Gericht etwa 50 Beweisanträge Ruzickas abgelehnt hat, warf Bonk Ruzicka vor, seine oft wechselnden Einlassungen weder belegt oder gar bewiesen zu haben. Massiv rügte Bonk Ruzickas Behauptung, keinen einzigen Cent privat erhalten zu haben. So habe Ruzickas Firma Watson Zahlungen an Afro Invest Ltd. mit Sitz in Dubai geleistet, welche wiederum Immobilien in Südafrika und ein Jagdhaus in Ungarn erworben habe.
Bonk bezog sich dabei auf Kontounterlagen mit inhaltlich korrespondierenden Zahlungsgründen und Excel-Tabellen mit dem Titel „Immobilien Ruzicka“. Scharf rügte Bonk den Umstand, dass Ruzicka seiner Firma Camaco das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss seiner Villa am Wiesbadener Sonnenberg vermietet hat. Eine Nutzung durch Camaco habe es jedoch nie gegeben, so Bonk. Allein dadurch habe Ruzicka monatliche Einnahmen von 7 970 Euro erzielt – jahrelang. Durch Geldflüsse zu Ruzickas Firma Spirit Services habe er einen Aston Martin und einen Jaguar erworben. Zudem habe er sich selbst Darlehensverträge im Ausmaß von 3,2 Millionen Euro ausgestellt. Wobei für das Gericht nicht erkennbar sei, ob diese jemals hätten zurückgezahlt werden sollen. Ziel Ruzickas war es nach Überzeugung des Gerichts, sich eine dauerhafte Einnahmequelle zu schaffen.
Das System Ruzicka funktionierte weil alle profitierten und es zunächst keinen Grund gegeben habe, etwas zu hinterfragen, so das Gericht. Erst die Zeugin Manuela Rasmussen habe als ehemalige Mitarbeiterin des Werbezeitenvermarkters IP Deutschland erkannt, dass etwas nicht stimmen kann. Rasmussens Einlassung sei in jeder Hinsicht glaubwürdig. Warum sollte Rasmussen lügen, fragte Richter Bonk. Was sollen die Zahlungen in Höhe von 427 000 an Rasmussen anderes gewesen sein als Schweigegeld, fügte Bonk fragend hinzu. Die Verteidigung von Aleksander Ruzicka habe auch dafür keine plausible Erklärung geliefert.
Zudem sei es nicht ungewöhnlich, dass einem Beschuldigten ein Strafbefehl vorgelegt wird, um ihn zur Aussage vor einem Gericht zu bewegen. Die dahingehenden Ausführungen der Verteidiger sind nach Überzeugung des Gerichts in keiner Weise geeignet, die Ausführungen von Manuela Rasmussen in Zweifel zu ziehen. Ruzickas Verteidigung habe bewusst außer Acht gelassen, dass Manuela Rasmussen auch hätte schweigen können. Zudem sei ihre Aussage vor Gericht deckungsgleich mit der polizeilichen Einlassung. Zu einem Zeitpunkt, als noch kein Strafbefehl zur Diskussion stand.
Richter Bonk warf Ruzicka Widersprüche vor. So führe er im Prozess den Code of Conduct als Basis für sein angeblich transparentes Vorgehen an, obwohl er sich diesem während seiner früheren Tätigkeit bei Aegis Media gerade nicht unterwerfen wollte. Aber auch die Einlassung von David Linn sieht das Gericht als Basis für seine Entscheidung. Linn hatte eingestanden, keine Leistunen erbracht, aber 1,98 Millionen Euro erhalten zu haben. Aleksander Ruzicka habe auch dafür keine plausiblen Erklärungen gebracht. Die Aussage, Linn habe die Tonalität seiner Leistungen verkannt, spreche für sich, so Bonk. Zudem habe kein einziger Zeuge die Angaben von Ruzicka bestätigt. Ganz im Gegenteil: Entlastungszeugen haben ihn belastet.
Sogar den befragten Werbekunden sei die Bedeutung von Emerson FF unklar gewesen. Auch die von Ruzicka angeführte Treuhandfirma PLV seines Vorgängers Kai Hiemstra hat nach Überzeugung dieses Gerichts keine Parallelität mit dem System Ruzicka. Aus der Untätigkeit von Aegis Media zwischen der als anonym getarnten Strafanzeige vom 5. Juli 2005 und den Hausdurchsuchungen am 12.September 2006 könne zudem kein Einverständnis für die Geldabflüsse abgeleitet werden. In diesem Zeitraum fand die Mehrzahl der angeklagten Geldflüsse statt. Auch die Staatsanwaltschaft schaute dem System Ruzicka in diesem Zeitraum tatenlos zu. Das Gericht würdigte das Vorgehen mittels anonymer Anzeige als positiv. Der Umstand, dass die Anzeige nur für Dritte aber nicht für die Staatsanwaltschaft anonym war, spielt für die Kammer keine Rolle.
Das Gericht hält Ruzicka vor, seine Vermögensbetreuungspflicht als früherer CEO von Aegis Media verletzt, und der Mediaagentur einen Vermögensnachteil zugefügt zu haben. Die über Emerson FF abgeflossenen Gelder hätten bei Aegis Media verbleiben müssen. Auch die Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Werbeagentur ZHP fand nicht mehr im Interesse von Aegis Media statt, so das Gericht. Aegis Media hatte keine Veranlassung an Dritte zu zahlen, so Richter Jürgen Bonk. Bei den Zahlungen an Dritte handelt es sich nach Überzeugung des Gerichts um einen ungerechtfertigten Mittelabfluss.
Von der Schadenssumme zog das Gericht Honorareinnahmen in Höhe von 1,2 Millionen Euro ab, welche Aegis Media durch den Einsatz von Emerson FF erlangt hat. Hiernach verbleibt ein Schaden in Höhe von rund 36 Millionen Euro (genau: 35 877 212,05 Euro). Das Gericht hält Ruzicka zugute, dass es ihm Aegis Media nicht sonderlich schwer gemacht habe seine Taten zu begehen. Zudem hätte seine Hemmschwelle mit zunehmender Dauer abgenommen, da sein System funktionierte.
Eine Haftstrafe von 11 Jahren und drei Monaten hält dieses Gericht daher für tat- und schuldangemessen. David Linn wurde wegen Beihilfe zur Untreue durch Unterlassen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren aus Bewährung verurteilt. Linn habe kein erkennbares Interesse an den Taten gehabt und zudem das erhaltene Geld nicht verwendet. Besonders erwähnte das Gericht Linns glaubhafte Entschuldigung bei den Mitarbeitern von Aegis Media. David Linn nahm das Urteil an. Da auch Staatsanwalt Jördens Rechtsmittelverzicht erklärte, ist dieses Urteil bereits rechtkräftig. Aleksander Ruzicka bestreitet nach wie vor alle Vorwürfe und beteuert seine Unschuld.
Angesichts des hohen Strafmaßes geht die Kammer weiter von Fluchtgefahr aus, weshalb die Untersuchungshaft fortgesetzt wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ruzickas Verteidiger Marcus Traut kündigte an, in Revision zu gehen. Hiernach könnte sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen. Zunächst muss jedoch die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Damit ist nicht vor Ablauf von vier Monaten zu rechnen. Zu diesem Zeitpunkt sitzt Aleksander Ruzicka bereits seit drei Jahren in Untersuchungshaft.
Aus Wiesbaden berichtet Michael Ziesmann.