Im Streit über ein weltweites „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet stellt sich Google gegen eine Anordnung aus Frankreich. Der Suchmaschinenriese erklärte, die Pariser Datenschutz-Aufsicht CNIL sei bei der Löschung von Suchergebnissen nicht global zuständig – so berichtet das Handelsblatt. Rückblick: Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 allen Europäern das „Recht auf Vergessen“ eingeräumt. Heißt: Wenn Google in seiner Websuche auf Informationen verweist, die veraltet oder irrelevant sind und den betroffenen Personen auf Dauer schaden, muss Google diese Informationen entfernen. Laut eigenen Angaben hat Google bis jetzt über eine viertel Million solcher Anfragen erhalten und davon 41 Prozent akzeptiert und ausgeführt. Und trotzdem sei Google nicht verpflichtet auch auf google.com diese Informationen zu löschen.
Google lehnt Frankreichs Aufforderung ab
Die französische Datenschutzbehörde CNIL forderte allerdings von Google nun eine weltweite Sperrung, die Google mit klaren Worten ablehnt. „Wir haben hart gearbeitet, um das Recht auf Vergessen verantwortlich und umfassend in Europa umzusetzen und werden das auch weiterhin tun“, so Google in einer Stellungnahme. Für Google hat CNIL keine weltweite Autorität zu diesem Thema. Deswegen löscht Google Suchergebnisse nur auf europäischen Seiten wie google.de oder google.fr, während sie auf google.com weiter auftauchen. Ansonsten wäre das Internet laut Google nur so frei, wie es das am wenigsten freie Land erlaube.