„Goofy“ ist das Jugendwort des Jahres

"Goofy" setzte sich beim Voting des Langenscheidt-Verlags als Jugendwort des Jahres 2023 durch. Auch die älteren Generationen dürften den Begriff kennen.
Goofy
Das Jugendwort des Jahres bezeichnet eine tollpatschige und alberne Person oder Verhaltensweise. (© Unsplash)

„Goofy“ ist das „Jugendwort des Jahres“ 2023. Bei einem Voting des Langenscheidt-Verlags setzte sich „Goofy“ mit rund 39 Prozent der Stimmen unter den drei Top-Begriffen durch. Das Siegerwort, das eine tollpatschige, alberne Person oder Verhaltensweise bezeichnet, die andere zum Lachen bringt, wurde am Sonntag erstmals live und im Rahmen der 75. Frankfurter Buchmesse verkündet. Seit dem 7. Juni stimmten Jugendliche im Vorfeld in mehreren Runden über ihr Lieblingswort ab. Insgesamt lag die Beteiligung am Voting im hohen sechsstelligen Bereich – so hoch wie noch nie, wie der Verlag mitteilte. Gewertet wurden aber nur die Stimmen von Teilnehmern zwischen 10 und 20 Jahren.

Auf den Plätzen zwei und drei folgen „Side eye“ und „NPC“. Mit „Side eye“ ist ein skeptischer Blick gegenüber einer Person oder Situation gemeint, „NPC“ steht für „Non-player-character“, also die Bezeichnung für jemanden, der nur passiv wahrnimmt, was um ihn herum passiert. Das Siegerwort des vergangenen Jahres war «smash« und bedeutet so viel wie mit jemanden «etwas anfangen« oder jemanden „abschleppen“.

Statt Jury: Jugendliche wählen selbst

Mit „Goofy“ hat es ein Begriff auf den ersten Platz geschafft, den auch ältere Generationen noch kennen. Bekannt wurde der Begriff bereits 1939, als Comicfigur von Walt Disney. Als treuer Freund von Micky Maus fällt Goofy besonders durch seine Naivität und Tollpatschigkeit auf.

Seit 2008 wählt der Langenscheidt-Verlag das Jugendwort des Jahres. Seit 2020 können Jugendliche selbst das Jugendwort des Jahres beim Langenscheidt Verlag einreichen und wählen. Zuvor wurde es noch von einer Jury bestimmt. Bei den Einreichungen achtet ein Gremium lediglich darauf, dass bestimmte Kriterien eingehalten werden. So sind unter anderem Einreichungen mit rassistischem, sexistischem und homophobem Bezug nicht zulässig.

ls/dpa