Teilerfolg für Axel Springer gegen Adblock Plus

Das Oberlandesgericht Köln erklärt das bezahlte Acceptable Ads Programm von Adblock Plus für rechtswidrig – zumindest auf Websites des Axel Springer-Verlags. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht der Praxis des Kölner Adblocking-Unternehmens Eyeo zumindest teilweise den (juristischen) Riegel vorschiebt. Eyeo inszeniert sich derweil als Sieger des Rechtsstreits.
Till Fait ist Chef des Kölner Unternehmens Eyeo, das den Werbeblocker Adblock Plus vertreibt.

Denn: Das Gericht erklärte Adblocker auch für zulässig und folgt damit bisherigen Entscheidungen in ähnlichen Verfahren gegen das Kölner Unternehmen Eyeo. Dessen Werbeblocker Adblock Plus ist das mitunter meist genutzte System, um Werbung auf Websites auszublenden oder zu blockieren.

Whitelisting ist „aggressiv“ und rechtswidrig

Besonders kritisch wird dabei das „Acceptable Ads“-Programm betrachtet. Werbung, die bestimmten – von Eyeo festgelegten – Kriterien folgt, wird dadurch weiterhin zum Adblock-Nutzer durchgelassen. Allerdings soll Eyeo dafür bis zu 30 Prozent Beteiligung an den daraus entstehenden Werbeeinnahmen nehmen. Nach Ansicht der Richter hindert Eyeo Publisher mit seinem Geschäftsmodell des so genannten Whitelistings daran, ihre vertraglichen Rechte gegenüber den Werbepartnern auszuüben.

Das, so das OLG Köln, seien „unzulässige, aggressive Praktiken“ und rechtswidrig. Das Whitelisting ist bis auf weiteres auf Seiten der Axel Springer SE verboten. Eyeo selbst behauptet derweil, die Teilnahme am Acceptable Ads-Programm sei grundsätzlich kostenlos und greife erst ab einer bestimmten zusätzlich erzielten Reichweite, die deutsche Verlage so nie erzielen würden. Das würde beispielsweise die Bezahlung von Unternehmen wie Google, Microsoft oder Yahoo rechtfertigen.

Eyeo versteht den Beschluss als Erfolg

Fraglich ist allerdings, warum Axel Springer gerichtlich dagegen vorgehen wollte, wenn Eyeo den Verlag nicht im Vorfeld um eine finanzielle Entlohnung für die Aufnahme im Acceptable-Ads-Programm gebeten hätte.

Eyeo interpretiert die Gerichtsentscheidung so oder so als Erfolg für sich: Nach Ansicht der betroffenen Plug-In-Produzenten, bestätigte das Gericht erst einmal, dass „Werbeblocker legal sind“.

Trotzdem wolle man Revision einlegen und „die finale Entscheidung des BGH zur Auslegung des so nur in Deutschland existierenden § 4a UWG abwarten“, um davon abhängig das Produkt für den deutschen Markt anzupassen. Nach wie vor sei man davon überzeugt, dass man mit dem eigenen Modell einen fairen Interessenausgleich zwischen Nutzern und Werbetreibenden bieten könne. Das Unternehmen erklärte daher, Axel Springer die kostenlose Teilnahme am Acceptable Ads Programm ermöglichen zu wollen – „sofern die entsprechenden Werbemittel den Acceptable Ads Kriterien entsprechen.“

Wird Gesetzgebung Adblocking bald verbieten?

Adblocker-Software ist Medienunternehmen und Agenturen ein Dorn im Auge. Durch die Software, die immer weiter Verbreitung findet, können Nutzer das Anzeigen von Online-Werbung unterbinden. Medienunternehmen sehen sich dadurch einer wesentlichen Finanzierungssäule ihres Geschäftsmodells beraubt. Vor diversen Gerichten laufen einige Prozesse, in denen Medienhäuser gegen Anbieter von Ad Blocker-Software klagen, bislang allerdings fast ohne Erfolg.

Gleichzeitig prognostizieren Studien, wie zuletzt vom Datenanalyse-Unternehmen eMarketer, einen starken Anstieg der Adblock-Nutzung – vor allem in den USA, aber auch weltweit. Rund ein Viertel der Internetnutzer wenden bereits Adblocker an.

Einige Anbieter, wie Axel Springer mit Bild.de, sind daher mittlerweile dazu übergegangen, Nutzer ohne Bezahlzugang, die Ad-Blocker verwenden von ihrer Webseite auszusperren. Wie Netzpolitik.org berichtet, gibt es nun offenbar von Seiten der Medien verstärkt Bestrebungen, das Problem von der gesetzgeberischen Seite her anzugehen. Die Medienanbieter argumentieren dabei, dass die Digitalwerbung der Refinanzierung journalistischer Inhalte dient.