Ungerechtfertigtes Geoblocking bei Streaming-Diensten soll in Zukunft beendet werden. Und das nicht nur in Sachen Streaming, sondern auch wenn EU-Bürger Internet-Shopping im Ausland betreiben wollen. Mit der im vergangenen Jahr besiegelten Verordnung zur„grenzüberschreitenden Portabilität“ bezahlter Online-Inhalte können EU-Bürger ihre Streaming-Dienste künftig auch auf Reisen in andere Länder der Gemeinschaft „zeitweilig“ abrufen.
Anpassungen bei den Diensten
Amazon Prime, Google Play, Netflix, iTunes, Maxdome, Sky Go, Spotify oder Zattoo: All diese müssen noch „angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen“ ergreifen, um den hauptsächlichen Wohnort eines Nutzers und seine Rechte zu überprüfen. Um einen angemessenen Datenschutz zu garantieren, müssen die Dienste über eine elektronische Identifizierung, über Zahlungsdetails, öffentlich verfügbare Steuerinformationen, Postanschriften oder IP-Adressen herausfinden, wo sich die Person befindet. Natürlich müssen die Dienstleister ihre Kunden über jedes Verifikationsverfahren informieren.
Weiterhin Einschränkungen
Doch den Tatort im Urlaub schauen ist immer noch nicht drin. Verbraucher können zwar nun Netflix & Co. schauen, bei ARD und ZDF bleibe der Bildschirm aber schwarz. Das kostenlose Streaming etwa aus der ARD-Mediathek orientiert sich weiterhin an den nationalen Grenzen der Mitgliedsstaaten. Laut tagesschau „um die Urheber-Rechte, die innerhalb der EU noch national geregelt sind, zu schützen.“ Der vzbv fordert die Abgeordneten und die Regierungsvertreter auf, ihre Blockadehaltung „zugunsten aller Verbraucher in der EU aufzugeben – und damit auch ein Stück europäische Identitätsstiftung zu betreiben“.