Der brasilianische Fußballstar Neymar hat einen Rechtsstreit um die Markenrechte an seinem Namen vor dem EU-Gericht gewonnen. Die von einem Dritten angemeldete Marke „NEYMAR“ sei nichtig, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache T-795/17). Gegen das Urteil kann innerhalb von gut zwei Monaten vorgegangen werden. Das EU-Gericht ist die untergeordnete Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser könnte schlussendlich noch als letzte Instanz entscheiden.
Hintergrund des Falls war eine längere Auseinandersetzung zwischen dem brasilianischen Nationalspieler und Profi des französischen Erstligisten Paris Saint-Germain sowie einem Portugiesen. Dieser hatte sich 2013 die Markenrechte für «NEYMAR» in der EU für Kleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen gesichert. Das EU-Gericht kam nun zu dem Schluss, dass der Portugiese die Bekanntheit des Fußballers ausnutzen wollte.
Rekord-Transfersumme von 222 Millionen Euro
Gegen die Aberkennung des Markenschutzes für «NEYMAR» hatte der Portugiese in Luxemburg geklagt, nachdem das EU-Markenamt Neymar Recht gegeben hatte. Die Behörde war zu dem Schluss gekommen, dass der Portugiese den Ruf des Fußballers ausnutzen wollte. Demnach war Neymar im Jahr 2013 – als er aus Brasilien nach Barcelona wechselte – bereits in Europa so bekannt, dass es sich bei der Eintragung wohl nicht um ein Versehen oder einen Zufall handelte. Der Portugiese argumentiert hingegen, dass Neymar erst später in Europa wirklich bekannt wurde. Das Markenamt führte zudem als fraglich an, dass er zeitgleich auch die Marke «IKER CASILLAS» eingetragen habe – des spanischen Weltmeister-Torhüters von 2010.
Mit Neymar da Silva Santos Júnior – so der volle Name des Fußballprofis von Paris Saint-Germain – ist der teuerste Fußballtransfer der Geschichte verbunden. 2017 wechselte er für etwa 222 Millionen Euro vom FC Barcelona nach Frankreich. Sein Jahreseinkommen wird auf einen hohen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt.
dpa