„Aufgrund ihrer rechtlichen Analyse kommen die Marktwächterexperten zu dem Schluss, dass die geprüften Anbieter Nutzer häufig darüber im Unklaren lassen, was mit den gesammelten Daten passiert“, erklärten die Verbraucherschützer.
Was mit den Daten passiert
So behielten sich sechs Anbieter das Recht vor, Änderungen in Datenschutzerklärungen jederzeit und ohne aktive Information des Nutzers vornehmen zu können. Fünf hielten es sich offen, personenbezogene Daten ihrer Nutzer bei Fusion oder Übernahme durch andere Unternehmen weiterzugeben.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte 24 Apps und 12 Wearables untersucht – allerdings bereits von Anfang Juli bis Mitte August 2016. Die Datenschutzbestimmungen seien zuletzt am 5. September 2016 abgerufen worden, hieß es.