Über 50 Prozent sagen, sie verfolgen keine bestimmte Linie im Umgang mit dem Social-Networking-Gebrauch der Mitarbeiter außerhalb der Arbeit. In der Regel gibt es seitens der Unternehmen keine Beschränkungen und kein Verbot Social Networks abseits der Arbeit zu nutzen. Gleichzeitig machen sich viele Arbeitgeber aber Sorgen über die Social-Networking-Aktivitäten der Mitarbeiter, weil sie fürchten, dass diese unvorteilhafte Fotos posten oder private Details veröffentlichen könnten, die infolge dem Ansehen des Unternehmens schaden würden.
In Einzelfällen hatte dieser Umstand bereits zur Folge, dass den Mitarbeitern die Nutzung von Facebook und Twitter grundsätzlich untersagt wurde, wie etwa bei den US-Marines. Laut der Untersuchung sind die meisten Firmen jedoch sehr unsicher, ob sie solche Maßnahmen ergreifen bzw. wie sie diese umsetzen sollten.
34 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, zumindest allgemeine Richtlinien zu haben, was die Online-Aktivitäten (inklusive sozialer Netzwerke) sowohl im als auch außerhalb des Jobs betrifft. Nur zehn Prozent haben spezielle Regelungen in Bezug auf Social Networks. Gleichzeitig heißt es von 32 Prozent der befragten Mitarbeiter, dass ihr Unternehmen nur dann aktiv werde, wenn es einen speziellen Anlassfall gebe. Dem gegenüber stehen wiederum 24 Prozent der Firmen, die sagen, dass schon einmal disziplinäre Maßnahmen aufgrund von unpassendem Verhalten eines Mitarbeiters in einem Social Network ergriffen wurden. pte