Die Marken enthielten – neben Logos – auch die Bestandteile „2010“ oder „WM 2010“. Die FIFA hatte – gestützt auf ihre Marken mit Bezug auf die Fußball-Weltmeisterschaft 2010 – Klage auf Löschung dieser Ferrero-Marken erhoben. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nun in letzter Instanz zu Gunsten von Ferrero.
In der (noch nicht veröffentlichten) Entscheidung führte die Institution aus, dass der FIFA weder unter kennzeichen- noch unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten Löschungsansprüche zustünden. Zum Einen bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen den FIFA-Marken und den Ferrero-Marken. Zum Anderen würde die Öffentlichkeit auch nicht zu der unzutreffenden Annahme veranlasst, Ferrero sei Sponsor der Klägerin.
Eine Behinderung der FIFA durch die Markeneintragungen liege ebenso wenig vor (Az.: I ZR 183/07 vom 12.11.2009). „Das Urteil bedeutet sicherlich keinen Freibrief für jede Verwendung von Begriffen mit Bezug zur Fußballweltmeisterschaft. Gleichwohl erteilt der BGH einen eigenständigen Schutz der FIFA am Event Fußballweltmeisterschaft eine klare Absage“, sagt Rechtsanwalt Dr. Bernd Allekotte von der Kanzlei Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser.