Von dpa
Aufforderung der Verbraucherschutzbehörden
Um das Problem zu beheben, werden die Betreiber der Webseiten nun von den zuständigen Verbrauchschutzbehörden kontaktiert. Sollten die Missstände bleiben, müssten die Verantwortlichen Konsequenzen fürchten, hieß es. Möglich seien beispielsweise Gerichtsverfahren. Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, sagte: „Das Internet bietet den Verbrauchern zahlreiche Informationen, um ihren Urlaub zu planen und dabei Urlaubsreisen zu vergleichen und zu buchen. Wenn jedoch die Bewertungen auf Vergleichsportalen verzerrt oder die Preise nicht transparent sind, sind die Informationen für die Verbraucher irreführend. Die betreffenden Unternehmen müssen die europäischen Verbraucherschutzvorschriften genauso einhalten wie Reisebüros. Die Verbraucherschutzbehörden werden die Betreiber der Portale nun auffordern, diese Probleme zu beheben. Die Verbraucher sollten online in gleichem Maße geschützt sein wie offline.“ Internetunternehmen müssten europäische Vorschriften genauso einhalten wie Reisebüros.
Neben irreführenden Preisangaben und Sonderangeboten entdeckte die EU-Kommission bei der Untersuchung nach eigenen Angaben noch etliche andere kritikwürdige Punkte. So wurden von jedem fünften untersuchten Portal Verbraucherbewertungen in einer unklaren oder nicht transparenten Art und Weise veröffentlicht. Rund 23 Prozent der Anbieter gaben zudem nur äußerst begrenzt Informationen über sich selbst preis. Vier Prozent machten überhaupt keine Angaben.
Wichtigste Erkenntnisse
In einem Drittel der Fälle entspricht der Preis, der zuerst angezeigt wird, nicht dem Endpreis. In einem Fünftel der Fälle waren Sonderangebote nicht wirklich verfügbar und in fast einem Drittel der Fälle war der Gesamtpreis oder die Art und Weise seiner Berechnung nicht klar.
Dazu führen andere Angaben zur Verwirrung, wie z.B.: Ist es das letzte günstige Zimmer in einem Hotel oder nur das letzte Zimmer, das auf der betreffenden Website vermarktet wird? In einem von vier Fällen wurde nicht darauf hingewiesen, dass Aussagen über knappe Verfügbarkeit (z. B. „nur noch 2 verfügbar“, „nur heute verfügbar“) sich strikt auf die eigene Website beziehen.