Im ersten Halbjahr 2023 hat der Deutsche Werberat zu 203 Fällen entschieden. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 (219 Fälle) ist die Fallzahl damit um sieben Prozent gesunken. Die Durchsetzungsquote lag mit 90 Prozent ähnlich hoch wie in den Vorjahren. Die Zahl der Einzelbeschwerden sank um neun Prozent 353 (Vorjahreszeitraum: 388).
Der Werberat sprach bereits im Mai diesen Jahres fünf öffentliche Rügen aus (2022: vier) – darunter erstmals auch zwei an Werbende aus der Gaming-Branche. Die Unternehmen wurden unter anderem für die Verharmlosung von Gewalt gegenüber einer Person und für sexistische Werbung gerügt.
Geschlechterdiskriminierung auf Platz eins
Auch in diesem Halbjahr ist „Geschlechterdiskriminierung“ mit 93 Fällen der Nummer eins Beschwerdegrund. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Fallzahl allerdings um 18 Prozent. Die Kategorien „Ethik und Moral“ und „Diskriminierung von Personengruppen“ liegen auf Platz zwei und drei. Auch hier ist die Anzahl der Fälle im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.
Mit dem leichten Rückgang der Beschwerden setzt sich dem Werberat zufolge ein Trend fort, der seit einigen Jahren andauert. Die Organisation schließt daraus, dass die Werbenden sensibler mit ihren Motiven umgehen, beispielsweise beim Thema Sexismus.
Im Fokus der Beschwerden lag erneut der Handel als werbestärkste Branche in Deutschland. Hier stieg die Zahl der bearbeiteten Fälle im Vergleich zum Vorjahr um sechs Prozent. Darauf folgten sonstige Dienstleitungen wie Jobprotale oder Autovermietungen. Die Mode- und Bekleidungsbranche lag auf Platz drei und damit weiter vorne als in den vergangenen Jahren.