“Wir sind uns bewusst, dass diese Entscheidung bei Betreibern von Facebook-Seiten erhebliche Bedenken hinsichtlich der Einhaltung ihrer Pflichten nach dem europäischem Recht hervorgerufen hat”, heißt in einem am vergangenen Freitag veröffentlichten Blog-Eintrag auf Facebooks Newsroom. Nun werde das Unternehmen die “notwendigen Schritte” einleiten, “um es den Seitenbetreibern zu ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.”
Um die Verantwortlichkeiten von Facebook und den Seitenbetreibern zu regeln, würden die Nutzungsbedingungen für die Seiten aktualisiert. Damit wolle Facebook “die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für die Seitenbetreiber (…) erleichtern.” Konkrete Details sucht der Fanpage-Betreiber vergeblich. Nur so viel: “In der Zwischenzeit können Facebook-Seiten wie gewohnt genutzt werden.”
“Gleichrangige Verantwortung nicht sinnvoll”
Bereits einen Tag nach Urteilsverkündung am 5. Juni hatte Facebook gegenüber MEEDIA mitgeteilt, dass das Urteil enttäuschend sei. “Obwohl es keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Menschen und Unternehmen geben wird, die die Facebook-Dienste nutzen, werden wir daran arbeiten, unseren Partnern zu helfen, ihre Auswirkungen zu verstehen.” Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), erklärte ein Sprecher, werde man die Datenschutzrichtlinien weiter verbessern. Seitdem hatten sich die Verantwortlichen des weltweit größten sozialen Netzwerks nicht mehr zum Fall geäußert.
In der jüngsten Stellungnahme erneuerte das milliardenschwere Unternehmen seine Kritik am Urteil des EuGH. “Unserer Ansicht nach ist es nicht sinnvoll, Seitenbetreibern eine gleichrangige Verantwortung für die von Facebook durchgeführte Datenverarbeitung aufzuerlegen; dies hat auch der EuGH anerkannt.” Das Gericht mit Sitz in Luxemburg hatte im Urteil betont, dass “gemeinsam” nicht unbedingt eine Verantwortung von “50:50” heißen würde. Wie dieser Passus in der Praxis auszulegen sei, ließen die Richter jedoch offen. Der Blog-Beitrag stellt außerdem klar, dass es bei dem Urteil “nicht um die Rechtmäßigkeit von Facebook-Produkten ging, und dass auch nicht festgestellt wurde, dass Facebook-Seiten oder unsere Seitenstatistiken gegen Gesetze verstoßen.”
Auslöser für das EuGH-Urteil war ein Streit zwischen dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und der IHK Schleswig-Holstein. Dabei ging es um die Frage, ob nur Facebook für die Verarbeitung der Daten verantwortlich ist oder auch die Wirtschaftsakademie der IHK. Bereits 2011 ging der Fall erstmals vor Gericht, also lange vor Inkrafttreten der DSGVO und auf Grundlage der alten EU-Datenschutzrichtlinie von 1995. Allerdings sind die betreffenden Regelungen in der DSGVO nahezu wortgleich mit denen der alten Richtlinie. Mehrere deutsche Gerichte entschieden jeweils zugunsten der Akademie, vor zwei Jahren reichte dann das Bundesverwaltungsgericht den Fall an das EuGH weiter, damit der Streit grundsätzlich geklärt wird.
Nach der Entscheidung der europäischen Richter zur Verantwortung der Fanpage-Betreiber geht der Fall nun wieder zurück ans Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Bis zu einem abschließenden Urteilsspruch werden wohl weitere Monate vergehen.