EuGH macht Weg frei für Marke von Fußballstar Messi

Fußballstar Lionel Messi kann Kleidung, Schuhe und Sportartikel in der EU künftig nach sich selbst benennen. Im Streit um die von ihm angemeldete Unionsmarke "Messi" hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem Argentinier am Donnerstag den Weg dazu bereitet.
Messi
Im Streit um die von ihm angemeldete Unionsmarke "Messi" hat der EuGH dem Fußballprofi Recht gegeben. (© Imago)

Fußballstar Lionel Messi vom FC Barcelona kann Kleidung, Schuhe und Sportartikel in der Europäischen Union (EU) künftig nach sich selbst benennen. Im Streit um die von ihm angemeldete Unionsmarke „Messi“ hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg dem Argentinier am Donnerstag den Weg dazu bereitet.

Im Konkreten bestätigte der EuGH nun eine Entscheidung des EU-Gerichts aus dem Jahr 2018, wonach eine Verwechslungsgefahr der Marke „Messi“ mit einer Wettbewerbsmarke namens „Massi“ wegen der Bekanntheit des Weltfußballers auszuschließen ist.

Messi legte Klage bei EU-Gericht ein

Der Hintergrund: Messi hatte 2011 beim Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung der Marke beantragt. Nach Widerspruch wegen Verwechslungsgefahr mit der Marke „Massi“, die ebenfalls Rechte für Bekleidung und Schuhe besitzt, hatte das EUIPO Messis Antrag 2013 abgelehnt. Der Fußballprofi legte daraufhin Klage beim EU-Gericht ein.

2018 kam das eU-Gericht zu dem Schluss, dass die Bekanntheit von Messi die Ähnlichkeit der beiden Namen neutralisiere und jegliche Verwechselungsgefahr ausschließe. Sowohl das EUIPO als auch die spanische Firma hinter der Marke „Massi“ legten daraufhin Rechtsmittel beim EuGH dagegen ein.

(he, Jahrgang 1987) – Waschechter Insulaner, seit 2007 Wahl-Hamburger. Studierte Medien- und Kommunikationswissenschaften und pendelte zehn Jahre als Redakteur zwischen Formel-1-Rennstrecke und Vierschanzentournee. Passion: Sportbusiness. Mit nachhaltiger Leidenschaft rund um die Kreislaufwirtschaft und ohne Scheuklappen: Print, live, digital.