Der Kompromissvorschlag, dem nun der Europäische Rat zugestimmt hat, sieht wie folgt aus: Plattformen sollen verpflichtet werden, vermeintliche Urheberrechtsverletzungen mittels eines sogenannten Upload-Filters zu unterbinden. Die einzige Änderung: Für kleinere Plattformen sollen Ausnahmen gelten. Am Freitag hat der Europäische Rat über diesen Kompromissvorschlag beraten, der damit kommende Woche in die finale Verhandlung im sogenannten Trilog mit Parlament und Kommission gehen könnte. Ob es dann zu einer Einigung kommt, ist allerdings fraglich.
„Dass hier vereinzelt Plattformen ausgenommen werden sollen, ändert nichts an diesem unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungsfreiheit im Netz“, kommentiert BVDW-Geschäftsführer Marco Junk den Entwurf. Er sagt zudem, dass die EU damit Werte in Gefahr bringe, „für die wir uns als Staatengemeinschaft in Europa eigentlich mit aller Kraft einsetzen sollten“. Der aktuelle Kompromiss sei in diesem Zusammenhang nicht ansatzweise eine Verbesserung, so Junk. Der BVDW appelliert in seiner Mitteilung an das Europäische Parlament, „sich auf die europäischen Grundsätze zu besinnen und sich dieser Fehlregulierung mit aller Entschlossenheit entgegen zu stellen.“
Widerstand auch von YouTube und Bertelsmann
Die Reform soll Kreativen und Rechteinhaber helfen, weil sie durch die neuen Vorgaben fairer für ihre erbrachten Leistungen bezahlt werden. Neben der Plattform YouTube, die im Oktober 2018 mit dem Hashtag #SaveYourInternet zum Protest aufrief, sind mittlerweile sogar eben jene Inhaber mit dem Entwurf unzufrieden. So versucht mit Bertelsmann einer der größten Medienkonzerne der Welt, die EU-Abgeordneten hinter den Kulissen zu beeinflussen. Dies geht aus einem sogenannten Non-Paper hervor, das Spiegel Online vorliegt.
Dort steht unter anderem: „Wir sehen in der Richtlinie in der Gesamtschau nicht mehr die ursprünglich angestrebte und von uns befürwortete Stärkung der Rechteinhaber und Kreativen.“ Besonders in der Kritik steht auch bei Bertelsmann der umstrittene Artikel 13. Laut Non-Paper enthält Artikel 13 „in der jetzt diskutierten Fassung“ Schlupflöcher für die Plattformbetreiber Für den Konzern ergeben sich „mit der Verabschiedung der EU-Urheberrechts-Richtlinie mehr Nachteile als Vorteile“.
Copyright fürs digitale Zeitalter
Grundsätzlich soll die Copyright-Reform das EU-Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Der damalige EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hatte sie 2016 vorgeschlagen. Neben der Haftung für Plattformen wie Youtube steht auch ein mögliches Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Fokus. Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News sollen danach nicht mehr wie bisher ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen.
tb/mit Material der dpa