Der Kommissionsbericht wirft die Frage auf, ob „derart genaue quantitative Beschränkungen für die Werbung“ angesichts der wachsenden Zahl der Programme und interaktivem TV noch zweckmäßig sind. Im Bereich der Werbung müsse die Frage nach der „Abgrenzung zwischen Regulierung, Koregulierung und Selbstregulierung“ gestellt werden.
Die Fernsehrichtlinie regelt derzeit beispielsweise wie lange ein TV-Werbespot dauern, wie lange pro Stunde geworben werden und wie oft eine Sendung durch Werbeeinschaltungen unterbrochen werden darf. Zurzeit geht die Kommission zudem Beschwerden von Konsumentenorganisationen nach, die behaupten, die Werbezeitbeschränkungen werden nicht eingehalten.