Am Donnerstag traf Googles mehr als 100-seitige Antwort aus Kalifornien in Brüssel ein. „Die Vorwürfe sind nicht korrekt“, hieß es in einem Blog-Eintrag des Google-Chefjustiziars Kent Walker.
Die EU-Kommission habe es aus Sicht von Walker versäumt, auch die Auswirkungen auf den Wettbewerb durch Internetfirmen wie Amazon und Ebay zu berücksichtigen. Die eigenen Produktangebote von Google Shopping würden die Werbung der Anbieter verbessern und den Verbrauchern das Leben vereinfachen. Google lehnte kategorisch den Vorschlag der Kommission ab, den konkurrierenden Shopping-Suchmaschinen Anzeigen-Plätze auf der Webseite abzutreten, schreibt Spiegel Online.
Keine Wettbewerbsverzerrung?
Google habe nicht den Wettbewerb behindert. Im April äußerte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ihre Befürchtung, dass Google sich „einen unfairen Vorteil verschafft“ habe.
Die EU-Kommission wird nun Googles Antworten prüfen und dann entscheiden. Google verzichtete darauf, eine öffentliche Anhörung in dem Kartellverfahren zu verlangen. Laut Wettbewerbsexperten dürfte der Fall erst 2016 abgeschlossen werden.