EU-Kommission will EU-Recht brechen

Die Europäische Kommission versucht mit allen Mitteln den Einstieg in die verbindlich von Brüssel zu gestaltende Gesundheitspolitik zu finden, ist sich der Rechtsexperte Prof. Dr. Thomas Oppermann von der Universität Tübingen sicher.

Dieser hatte im Auftrag des Zentralverbands der
deutschen Werbewirtschaft (ZAW) ein Gutachten erstellt.
Der neue Richtlinienvorschlag Brüssels will Werbung für Tabakerzeugnisse in
sämtlichen Pressemedien, im Hörfunk sowie im Internet vollständig
verbieten, weil – angeblich – ein „beträchtliches Risiko“ für den freien
Verkehr der Medien bestehe.

Für ein EU-weites Tabakwerbeverbot hat der EuGH aber drei
Voraussetzungen formuliert. Der Eingriff in den Binnenmarkt müsste dessen
Funktionieren tatsächlich verbessern (Effektivitätsprinzip), den
Binnenmarkt fördern oder unterstützen (Günstigkeitsprinzip) – ihn also
nicht in Teilen, wie mit dem Tabakwerbeverbot beabsichtigt, beseitigen –
und drittens geeignet sein, eine spürbare Verzerrung des Wettbewerbs zu
beseitigen (Relevanzprinzip).

Laut Oppermann-Gutachten werden die vom EuGH vorgegebenen Kriterien nicht
erfüllt. Es gebe keine grenzüberschreitenden Probleme mit
Presseerzeugnissen, die Einbeziehung auch der regionalen und lokalen Presse
widerspreche dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und verletze das in der
Europäischen Menschenrechtskonvention und auch vom Europäischen Gerichtshof
garantierte Grundrecht auch für werbende Informationen.

Auch Prof. Dr. Hans-Peter Schneider, Staatsrechtler und Richter am
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, kommt zu ähnlichen
Ergebnissen und warnt vor einem Verfall der Rechtskultur in der
Europäischen Union. Die EU-Institutionen Kommission, Parlament und Rat
würden den Europäischen Gerichtshof „zum Narren halten“. Es offenbare sich
ein Maß an „Rechtsvergessenheit“, das mit dem Anspruch der Gemeinschaft nur
schwer vereinbar sei, nach rechtsstaatlichen Prinzipien zu handeln und
Vertragstreue zu üben.

ZAW-Präsident Dr. Hans-Henning Wiegmann warnte vor Kommunikationsverboten
auch für andere Branchen in ihren Märkten, wenn den EU-Institutionen mit
Hilfe des Tabakwerbeverbots widerspruchslos der Einstieg in die
Regelungskompetenz für Gesundheitsfragen gelinge.
„Das Tabakwerbeverbot richtet nur Schäden an“, so Henning.
Werbung als wichtiger Impulsgeber für das Wachstum der Volkswirtschaft
würde durch Arbeitsverbote die Existenz nicht nur von Medien, sondern auch
vieler Produzenten mit ihren Firmen in Frage stellen.

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