Die Kammer für Handelssachen am Landgericht Köln hat nun bestätigt, dass die Kündigung des Vertrages mit der Km Digital Marketing Events (KDME) durch die Koelnmesse unrechtmäßig ist. Dies hatte bereits das Oberlandesgericht in der Rheinmetropole im Sommer dieses Jahres entschieden. Demnach war der Vertrag zwischen der KDME und der Koelnmesse bis zum 30. September 2018 gültig. Die Messe hatte den beiden vorgeworfen, gegen das vertraglich fixierte Wettbewerbsverbot verstoßen zu haben, als sie sich mit KDME an der Organisation der Schweizer Digitalmesse D-Pulse beteiligt hatten. Mit der Entscheidung der Kammer ist die Messe nun verpflichtet, die monatlichen Honorarzahlungen aus dem Beratervertrag samt Zinsen für dieses Jahr zu zahlen. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens (die absatzwirtschaft berichtete).
„Haltlose Vorwürfe“
Auf Nachfrage hat die Pressestelle des Landgerichts Köln mitgeteilt, dass die Höhe der ausstehenden Honorare bei 285.600 Euro liegt. Diese umfassten den Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis einschließlich Juli 2018.
„Die haltlosen Vorwürfe, wir hätten der Dmexco entgegen vertraglicher Bestimmungen Konkurrenz gemacht, sind damit erneut widerlegt“, kommentieren Muche und Schneider die gerichtliche Entscheidung des Kölner Landgerichts in einer Erklärung. „Neben den uns rechtlich zustehenden Honorar-Zahlungen und Gewinnbeteiligung für 2018 erwarten wir nun in der folgenden Schadenersatzklage einen klaren und abschließenden Erfolg.“
(tb)