„Eieiei“-Werbung: Urteil im Streit zweier Eierlikörhersteller gefallen

Der Spirituosenfabrikant Verpoorten aus Bonn hat seinen Konkurrenten Nordik aus dem niedersächsischen Jork verklagt, weil dieser vermeintlich seine geschützte Wortmarke "Eieiei" verletze. Die Richter am OLG Düsseldorf sahen das anders.
Ei ist die Grundzutat für den gleichnamigen Likör, stellen auch die Richter fest. (© Imago)

Im Streit zweier Eierlikörhersteller hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht ein Machtwort gesprochen: Das Gericht schlug sich mit seinem Urteil am Donnerstag auf die Seite des Spirituosenherstellers Nordik aus dem niedersächsischen Jork. Der Spirituosenfabrikant Verpoorten aus Bonn ging leer aus. Verpoorten hatte die Niedersachsen wegen deren Werbung verklagt.

Nordik hatte fünf Eierlikörflaschen für fünf verschiedene Geschmacksrichtungen mit dem Zusatz „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ beworben. Darin sahen die Anwälte Verpoortens eine zu große Nähe zur seit Jahrzehnten geschützten Wortmarke „Eieiei“ und dem Slogan „Eieiei Verpoorten“ (Az.: I-20 U 41/22).

Richter sieht keine Markenverletzung

Das Gericht sah das anders: Es könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, befand der Senatsvorsitzende Erfried Schüttpelz. Eine Markenverletzung sei das nicht.

Damit blieb das Gericht bei seiner vorläufigen Bewertung vom März. Eine Revision ließ es nicht zu. Den Bonnern bleibt aber noch die Beschwerde beim Bundesgerichtshof gegen die Nichtzulassung.

tht/dpa