E-Mail-Konten und Onlineprofile: Was tun mit dem digitalen Nachlass?

Wer heute stirbt, hat kaum über sein digitales Erbe nachgedacht. Ein Fehler. Denn die Last der Nachlassverwaltung tragen die Angehörigen. Die Anzahl der „toten“ Onlineprofile nimmt täglich zu. Das Zeitalter von „Sterben und Vererben 2.0“ hat längst begonnen.
Wenn man im Internet noch präsent ist

Von Martin Roos

„Gratuliere Dirk Kratz zum Geburtstag, zeige ihm, dass du an ihn denkst“ – so etwa lautete der freundlich gemeinte Aufruf auf Facebook. Ein Aufruf mit Wirkung. Denn viele von Dirks gut 1 000 „Freunden“ schrieben auf seine Chronik, wünschten ihm alles Gute zum 50., schickten Blumenbilder oder Smileys und auch ein Foto mit jungen nackten Frauen, die sich fröhlich einseifen – dazu den Vorschlag, sich an einem solchen Tag so richtig verwöhnen zu lassen. Über Geschmack lässt sich streiten. Doch alle Einträge waren freundlich gemeint. Schön, wenn viele Menschen an einen denken. Nur konnten sie den Adressaten nicht mehr erreichen. Er war bereits ein halbes Jahr zuvor gestorben.

Wer heute stirbt, ist längst nicht tot

In sozialen Netzwerken ist das kein Sonderfall. Auch auf Twitter gibt es beispielsweise in den Profilen von Schauspieler Dirk Bach und FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher bis heute keinen Hinweis darauf, dass sie 2012 beziehungsweise 2014 gestorben sind. Wer plötzlich aus dem Leben gerissen wird und seinen digitalen Nachlass nicht geregelt hat, ist für viele nicht gestorben und sogar weiter aktiv. So wie Roger Lang, verunglückt mit 47 Jahren. Dank bestimmter Algorithmen empfingen seine Facebook-Freunde auch noch Wochen nach seinem Tod seine „Gefällt mir“ für seine einst favorisierten Unternehmen und Restaurants. Pietätlos? Makaber? Schön?

Fest steht: Wer heute stirbt, ist längst nicht tot. Unsere Daten, „das Gold des 21. Jahrhunderts“, unsere E-Mail-Accounts, unsere Posts und Tweets in sozialen Netzwerken, unsere Kontoverknüpfungen mit Shopping-, Spiele- und sonstigen Onlineserviceanbietern sind standhafter und langlebiger als die Pyramiden von Giseh und die Hügelgräber von Stonehenge zusammen. Allein in Deutschland stirbt alle drei Minuten ein Facebook-Nutzer, ohne zu entscheiden, was mit seinen Accounts geschieht. Doch wem gehört sein digitales Erbe? Wer löscht sein Profil aus? Ist er verdammt, ewig zu leben? Wer schenkt ihm die zweite, die allerletzte Ruhe?

„Sterben und Vererben 2.0“

Was für viele bisher nicht bedeutender war als das wahllose Herumtippen eines Affen auf einer Schreibmaschine, entwickelt sich nun zu einem relevanten Kapitel von „Sterben und Vererben 2.0“. Mehr als 2,7 Milliarden Menschen sind heute über das mobile Internet vernetzt, jede Minute erhalten rund 150 weitere Menschen Zugang zur digitalen Welt – und damit steigt auch die Zahl derjenigen, deren E-Mail-Konten und Onlineprofile ewig leben, weil ihre Inhaber gestorben sind.

Kaum einer bedenkt heute, dass alles, was er im Netz einrichtet, nach seinem Tod von irgendwem betreut, gepflegt oder gelöscht werden muss. Natürlich könnte es uns allen egal sein, was mit unserem digitalen Nachlass passiert. Doch die Last tragen dann die Erben. Sie müssen mühsam nach Lösungen suchen, was die jeweiligen Anbieter von Shopping-Portalen und sozialen Medien mit den Daten der Toten machen dürfen und sollen.

Ist der digitale Nachlass nicht geregelt, gleicht die Arbeit, an die Internetprofile der Verstorbenen heranzukommen, oft der Suche nach der berühmten Stecknadel im Heuhaufen: Passwörter und Zugangsdaten sind meist unbekannt und unauffindbar, Computer müssen mühsam durchforstet, sämtliche infrage kommenden Onlineanbieter kontaktiert, Nutzerprofile und abgeschlossene Verträge gekündigt werden. Welche Mühe das bedeuten kann, verraten die Zahlen: Drei Viertel der Deutschen sind im Internet aktiv, die Mehrzahl davon kauft online ein. Und viele haben online Verträge abgeschlossen, die, wenn sie nicht gekündigt werden, Jahr für Jahr weiterlaufen.

Passworterkennung

Die rechtliche Lage sieht zunächst so aus: Stirbt eine Person, gehen deren laufende Verträge, aber auch die noch zu bezahlenden Bestellungen bei Ebay, bei Shopping- oder Reiseportalen auf die Erben über. Zwar haben die Erben Zugriff auf den PC und die Speichermedien des Verstorbenen – doch sie müssen erst einmal die Passwörter kennen. Es ist also mehr als sinnvoll, Vorsorge zu tragen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) empfiehlt zwar sehr energisch, sämtliche Passwörter und Zugangsdaten separat auf einen Zettel zu schreiben oder auf einem Datenträger zu speichern und diese Personen seines Vertrauens zu geben. Doch 57 Prozent der Deutschen nutzen nur ihr Gedächtnis, um sich ihr Onlinepasswort zu merken. Andere Internetbenutzer haben zwar sehr vorbildlich ihre Passwörter für E-Mail-Accounts bei einem Rechtsanwalt oder Notar in einem Tresor hinterlegt – doch es sind nur sieben Prozent der User.

Viele E-Mail-Dienste und soziale Medien bieten bereits Lösungen an: So löscht Yahoo nach Vorlage einer Sterbeurkunde das gesamte Konto inklusive aller E-Mails und Bilder. Auch Gmx oder Web.de löschen die Konten automatisch, wenn Nutzer sechs Monate lang inaktiv waren und wenn sich keine Erben melden. Allerdings verschicken die Dienste vor einer Löschung eine Warn-E-Mail. Sollten Konten doch versehentlich der automatischen Löschung zum Opfer fallen, gibt es bei Gmx sechs Monate lang die Möglichkeit, sie zu reaktivieren, bei Web.de ist die Zeit unbegrenzt.

Googles Nachlass-Programm

Google hat eine digitale Patientenverfügung mit dem epischen Namen „Plan your digital afterlife with Inactive Account Manager“ eingerichtet. Dort können die Nutzer selbst entscheiden, ob ihr Konto nach drei, sechs, neun oder zwölf Monaten, in denen sie es nicht benutzt haben, automatisch gelöscht wird. Auch kann man dort Personen seines Vertrauens zu digitalen Testamentsvollstreckern ernennen. Das System übermittelt dann Einwahldaten für seine Dienste an die Personen, die der Betroffene bestimmt hat. Bis zu zehn sind möglich. Damit nichts versehentlich gelöscht und keine Passwörter vor-schnell weitergegeben werden, schickt auch Google dem Kontoinhaber eine SMS zur Vorwarnung. Pech ist es allerdings, wenn der User nicht tot ist, aber seine Handynummer gewechselt und Google nicht informiert hat.

Wer den Account eines Verstorbenen bei Twitter löschen oder archivieren möchte, muss bei Twitter ein „Kontaktformular“ ausfüllen – genauso wie bei Linkedin. Nur bei Xing fragt das System beim Profil-Inhaber – oder besser gesagt bei dessen Erben – noch mal nach, ob das Konto wirklich gelöscht werden soll. In dieser Zeit stellt Xing das Profil auf unsichtbar. Wenn sich drei Monate lang nichts tut, wird das Konto gelöscht.

Facebook bietet in den USA jedem User per „Legacy Contact“ an, einen Nachlassverwalter zu bestellen – also eine Person, die das Recht hat, nach dem Tod des eigentlichen Nutzers, auf die Pinnwand des Verstorbenen zu schreiben, das Profilbild auszutauschen oder die Posts und Fotos des ursprünglichen Profil-Inhabers als Archiv herunterzuladen. Alternativ können die Angehörigen des Facebook-Toten mit einer Kopie der Sterbeurkunde die Löschung des Accounts beantragen – oder das Profil in den sogenannten Gedenkzustand versetzen lassen. Beim „Gedenkzustand“ erhalten alle Facebook-Freunde ein Status-Update des Verstorbenen – eine Art digitale Todesanzeige. In diesem Status kann sich niemand mehr in das Profil einloggen. Nur noch Freunde und Familie können posten. Wie würdevoll eine solche digitale Kondolenzseite wirkt, sei dahingestellt. Wer dann endgültig Abschied nehmen will, muss sich von dem Toten „entfreunden“. Die Verbindung ist dann nicht mehr herzustellen. Zumindest nicht digital.

Professionelle digitale Nachlassverwalter

Der „Gedenkzustand“ ist ein typisches Produkt einer Zeit, in der die Menschen zu Lebzeiten nach mentaler und körperlicher Selbstoptimierung und für den Tod nach Verewigung lechzen. Während manche sich beispielsweise durch ihre Asche als Baustoff für Korallenriffe in Form eines „Memorial Reef“ neues Leben erhoffen und andere ein paar Gramm ihrer Asche in personalisierten Mini-Urnen für schlappe 11 000 Euro per Satellit auf eine Umlaufbahn ins All schicken, möchten andere im Netz weiterwabern. Dafür können nicht nur Freunde und Verwandte sorgen, sondern auch professionelle digitale Nachlassverwalter wie Semno oder Digitaler-Nachlass.com. Sie spüren die Daten der Verstorbenen in den Netzen und Clouds auf und verwalten sie – je nach Wunsch der Angehörigen – bis in die Unendlichkeit. Allerdings arbeitet nicht jeder digitale Verwalter seriös, warnt der  Verbraucherverband. Die Gefahr, dass Schindluder mit Passwörtern getrieben wird, ist vorhanden (siehe Checkliste).

Und ein letztes Problem: Es ist nicht geklärt, was mit den Daten passiert, wenn ein solches Unternehmen selbst dem Tode geweiht war und verschwunden ist – so wie der schwedische Anbieter Mywebwill.com. Dass sich hinter dessen Homepage durchaus noch ein paar Daten verbergen könnten, ist angesichts des derzeitigen Kaufpreises der Site durchaus vorstellbar: 13 695 Dollar.