Ebenfalls wird es erlaubt, neben einer Hauptware eine Nebenware oder Dienstleistung unentgeltlich zu gewähren. Durch die Streichung des Rabattgesetzes vollzieht Deutschland einen längst überfälligen Schritt und gleicht die Wettbewerbsbedingungen internationalem Standard an, meinen viele Internet-Händler, die bisher aufgrund der E-Commerce-Richtlinie der EU für die deutsche Wirtschaft die Gefahr einer Inländerdiskriminierung sahen.
Für den Internet-Händler Primus Online bedeutet die Abschaffung des Rabattgesetzes keinen Zweifel mehr an der Legalität des Geschäftsmodells „Powershopping“, bei dem sich mehrere Käufer in Einkaufsgemeinschaften zusammenschließen und so Rabatte von bis zu 50 Prozent erzielen. Deshalb erhofft sich das Unternehmen nun eine erhöhte Nachfrage und gute Umsätze im E-Commerce insgesamt.
„LetsBuyIt.com begrüßt die Abschaffung des Rabattgesetzes, auch wenn das CoShopping-Modell von unserem Unternehmen zu Unrecht in der Kritik stand“, kommentierte LetsBuyIt.com auf Nachfrage.
Die Deutsche Lufthansa zeigte sich ebenfalls zufrieden über den Wegfall des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung. „Lufthansa kann ihr Kundenbindungsprogramm Miles & More jetzt so erweitern, wie es für ein global aufgestelltes Unternehmen notwendig ist“, sagte Ralf Teckentrup, Bereichsvorstand Netzmanagement und Marketing der Lufthansa Passage Airline.
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