Durchbruch für Lego bei Markenstreitigkeiten

Viele verbinden mit Lego eine kreative, bunte Spielwelt für Kinder und Jugendliche. Aktuell finden sich im Internet vermehrt Videos, die sich nicht mit Bausteinen, sondern mit Rechtsstreitigkeiten der Dänen befassen. In einem Fall wurde nun ein Urteil gesprochen.
Lego
Sieg für Lego vor Gericht: "Die Entscheidung bestätigt unsere feste Überzeugung, dass Original-Designs gesetzlich vor dem Kopieren geschützt werden sollten." (© Lego)

Die Spielzeugfirma Lego steht derzeit im Internet im Fokus von Kritikern. Teils millionenfach werden hierzulande Videos geklickt, in denen die rechtlichen Auseinandersetzungen des Unternehmens aus Dänemark mit Milliardenumsatz gegen kleinere Konkurrenten auseinandergenommen werden. Es geht um Patente, Urheberrecht und Markenstreitigkeiten.

Lego kann das Design seiner Steine schützen

Im jüngsten Fall hat das Europäische Gericht am Mittwoch geurteilt, dass das Design eines Legosteins durchaus geschützt werden kann. Damit kassiert das Gericht eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO), das ein Geschmacksmuster eines Bausteins für nichtig erklärt hatte. In dem Streit geht es darum, ob das Aussehen von Legosteinen vor allem technischer Natur ist.

Bislang haben Gerichte diese Frage bejaht und somit anderen Unternehmen – die ihre Produkte in der Regel günstiger anbieten – ermöglicht, ebenfalls Klemmbausteine herzustellen und zu verkaufen. Nach EU-Recht sind technische Lösungen nur eine begrenzte Zeit schutzfähig, damit sollen Monopole verhindert werden. Das Urteil könnte dazu führen, dass andere Anbieter wegen des schutzwürdigen Designs der Legosteine nun ihre Produkte möglicherweise nicht mehr in der klassischen Form herstellen können.

Überraschende Entscheidung pro Lego

„Die Entscheidung ist eine kleine Überraschung“, sagte Nikolas Gregor, nicht an dem Verfahren beteiligter Rechtsanwalt der Kanzlei CMS. Das EU-G warf dem EUIPO zudem vor, Rechtsfehler begangen zu haben. „Das Europäische Amt für Geistiges Eigentum muss nun neu entscheiden – und danach möglicherweise wieder die Europäischen Gerichte“, prognostiziert Gregor.

Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur teilte Lego mit: „Die Entscheidung bestätigt unsere feste Überzeugung, dass Original-Designs gesetzlich vor dem Kopieren geschützt werden sollten.“

Designschutz vs. Markenschutz

Der Rechtsanwalt Christian Solmecke beschäftigt sich auf dem Youtube-Kanal seiner Kölner Kanzlei regelmäßig als unabhängiger Experte mit dem juristischen Vorgehen von Lego. Er betont, dass der EuGH bereits im Jahr 2010 den Schutz des Lego-Klemmbausteins als Gemeinschaftsmarke ablehnte. Zwar gehe es nun um Design- und nicht um Markenschutz, „allerdings dreht sich der Rechtsstreit diesmal um eine nahezu identische Norm“, so der Jurist.

Lego will kein Gattungsbegriff sein

Solmecke hat sich auch schon mit anderen Auseinandersetzungen von Lego beschäftigt. Die haben teils heftige Kritik ausgelöst. In einer Auseinandersetzung mit dem größten deutschsprachigen Lego-Kanal auf Youtube, dem „Held der Steine“, geht es etwa um Sprache. Nach Auffassung der Firma Lego betreibt der Held, der bürgerlich Thomas Panke heißt, keinen Lego-Kanal, sondern einen Kanal über Klemmbausteine. Die Dänen wehren sich dagegen, dass ein Legostein ähnlich wie Tempo-Taschentuch, Frisbee oder Flip-Flop zu einem sogenannten Gattungsbegriff wird.

Panke ist mittlerweile der Forderung von Anwälten des Konzerns nachgekommen, Videos zu löschen, in denen er Bausteine eines anderen Herstellers als Lego bezeichnet hatte. Seinem Kanal habe der Rechtsstreit nicht geschadet, sagt der Frankfurter: „Ein Anwaltsschreiben von Lego bringt 20 bis 25 Prozent Wachstum.“ Panke ist auch davon überzeugt, dass das Unternehmen mit Auseinandersetzungen, die sich über das Internet in die Öffentlichkeit verbreiteten, den Bekanntheitsgrad von Konkurrenten wie Qman, Bluebrixx, Wange oder Cobi erhöhe.

Lego und seine Wettbewerber

Früher habe man andere Hersteller noch mit Plagiaten assoziiert, teils seien sie wie etwa in einem Fall von nachgemachten Star-Wars-Sets auch von schlechter Qualität gewesen. „Das waren billige Kopien, so wie die Rolex mit drei X“, sagt Panke. In den vergangenen zwei Jahren seien jedoch immer mehr alternative und hochwertige Produkte auf den Markt gekommen, zum Teil deutlich günstiger als die Waren der Dänen.

Erst Anfang März wurden nach Angaben von Thorsten Klahold, ebenfalls YouTuber und Bausteinhändler, Produkte der Firma Qman im Wert von 60.000 Euro vom Zoll in Norddeutschland zurückgehalten. Die dazugehörigen Minifiguren sollen angeblich Kopien von Lego-Figuren sein. Die Behörde berief sich auf einen Antrag des mutmaßlichen Rechteinhabers. Mittlerweile ist der Großteil der Ware wieder freigegeben worden.

he/dpa