Haben die Aufsichtsbehörden in einigen europäischen Ländern beim Dieselskandal weggeschaut? Die EU-Kommission hat ein Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen Deutschland gestartet. Ein entsprechendes schriftliches Verfahren ist seit Donnerstag abgeschlossen, so berichtet es auch das Handesblatt.
Brüssel und die monatliche Verfahrenseröffnung
Die Verletzung europäischen Rechts wird von der EU-Kommission in einem monatlichen Rythmus entschieden um dann Verfahren einzuleiten. Brüssel eröffnete regelmäßig Vertragsverletzungsverfahren, in den meisten Fällen enden sie in einer Einigung. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ist allerdings auch möglich.
Doch was hatnun Deutschland damit zu tun? Die Kommission kritisiert, dass Deutschland und weitere Staaten ein Sanktionssystem nicht umgesetzt haben. Die Bundesrepublik habe entgegen nationalem Recht die Automobilhersteller nicht mit Strafen belegt, hieß es in einem Statement der Brüsseler Behörde. Schon letztes Jahr drohte EU-Binnenmarktkommissarin Elzbieta Bienkowska öffentlich mit juristischen Schritten, wenn Staasten gegen EU-Recht verstoßen. Geändert habe sich seither nichts, heißt es in der Europäischen Kommission. Deshalb sieht sich Bienkowska nun gezwungen, ihrer Kritik Taten folgen zu lassen, erklärt die Faz. Deutschland und Großbritannien hätten dazu der EU-Kommission nicht die geforderten technischen Informationen aus den eigenen Untersuchungen gegen den Wolfsburger Konzern zur Verfügung gestellt.
Seit gestern geht die EU-Kommission wegen des Volkswagen-Skandals gegen Deutschland und sechs weitere Mitgliedstaaten, Großbritannien, Tschechien, Litauen, Luxemburg, Griechenland und Spanien vor.