Top 1: WhatsApp-Messenger ist Marktführer
Rund 69 Prozent der Onliner in Deutschland nutzt den WhatsApp-Messenger. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) hervor. Weit abgeschlagen dahinter findet sich die vor allem bei Jugendlichen beliebte Snapchat-App mit rund sechs Prozent. Auch die Krypo-Messenger Threema (4,7 Prozent) und Telegram (3,6 Prozent) erfreuen sich – trotz der immer wieder aufflammenden Diskussion zur Datensicherheit im Netz – nur sehr begrenzter Beliebtheit. Die Nutzung des Facebook-Messenger scheint vom DIVSI nicht abgefragt worden zu sein.
Top 2: Smart Home für die Mehrheit der deutschen Befragten noch zu teuer
Den Ofen vorheizen, die Waschmaschine einschalten, die Richtung der Überwachungskamera steuern – ganz einfach von unterwegs? Smart-Home-Technologie macht es möglich. Rund 43 Prozent der deutschen Internetnutzer glauben, dass dieser Tech-Trend in den nächsten Jahren den größten Einfluss auf ihr Leben haben wird. Laut einer internationalen GfK-Umfrage sehen die Verbraucher den Nutzen von Smart Home-Anwendungen vor allem in den Bereichen Sicherheit und Steuerung, Energie und Beleuchtung, Entertainment sowie bei Haushaltsgeräten.
Smart-Home-Technologie stößt nicht nur bei deutschen Verbrauchern, sondern auch in Brasilien, USA, Großbritannien und Nordirland sowie Südkorea auf großes Interesse. Das zeigt eine internationale GfK-Umfrage. Rund die Hälfte aller Befragten gibt an, dass diese Technologie in den nächsten Jahren den größten Einfluss auf ihr Leben haben wird. Hierzulande sind 43 Prozent dieser Meinung. Nur der Trend „mobiles Bezahlen“ wird von deutschen Internetnutzern noch häufiger genannt (56 Prozent). Die Themen „Cloud“ und „3D-Druck“ werden mit rund 30 Prozent deutlich seltener genannt. Das sind Ergebnisse einer aktuellen GfK-Umfrage zum Thema Smart Home. Die Studie gibt Aufschluss darüber, was sich Verbraucher in unterschiedlichen Ländern davon erwarten, wo sie diese Technologie kaufen würden und welche Hemmnisse bei der Anschaffung eine Rolle spielen. Nicht jedes Gerät im Haushalt erscheint dem Verbraucher geeignet, um von unterwegs gesteuert zu werden. Besonders attraktiv sind für die deutschen Befragten Anwendungen aus den Bereichen Energie und Beleuchtung (51 Prozent) sowie Sicherheit und Steuerung (49 Prozent).
Der internationale Durchschnitt zeigt ähnliche Ergebnisse: Auch hier sehen jeweils über die Hälfte der Verbraucher vor allem Anwendungen aus den Bereichen Sicherheit und Steuerung sowie Energie und Beleuchtung (55 Prozent bzw. 53 Prozent) als geeignet für Smart-Home-Technologie. Geräte aus dem Entertainment-Bereich stehen an dritter Stelle. Smarte Haushaltsgeräte und Anwendungen für den Gesundheitsbereich werden von 43 Prozent der Verbraucher genannt. Es zeigen sich jedoch auch Länderunterschiede. Während in Großbritannien und Nordirland beispielsweise 38 Prozent der Befragten Geräte aus dem Bereich Sicherheit und Steuerung von unterwegs aus bedienen möchten, erscheint diese Vorstellung sogar für jeweils mehr als die Hälfte der Verbraucher in den USA und Südkorea attraktiv.
Die GfK-Umfrage zeigt, dass über alle Länder hinweg der Kostenfaktor bei der Anschaffung von Smart-Home-Technologie eine entscheidende Rolle spielt. Über ein Drittel aller Befragten sieht diesen Punkt als größtes Hindernis. Ein Viertel hat Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Auch in Deutschland sind das die meistgenannten Gründe. Rund 42 Prozent nennen „hohe Kosten“ und 35 Prozent fürchten, dass ihr Zuhause von fremden Personen sozusagen „gehackt“ werden könnten.
Wenn es um die Frage geht, wo Verbraucher Smart-Home-Technologie bevorzugt kaufen würden, geben 45 Prozent aller Befragten an, dass sie alles von einem bestimmten Anbieter beziehen würden. Knapp 30 Prozent würden hingegen ihre Geräte auch bei verschiedenen Händlern kaufen.
Top 3: Fast jeder zweite Online-Händler sieht seine Existenz akut bedroht
Für rund die Hälfte der Online-Händler (46 Prozent) stellen Abmahnungen eine akute Existenzbedrohung dar – das ist das erschreckende Ergebnis der Studie “Abmahnungen im Online-Handel”, die Trusted Shops bereits in der 4. Auflage durchgeführt hat.
Insgesamt 300 Verstöße wurden bei den teilnehmenden Händlern in 2015 abgemahnt. Der finanzielle Schaden für den Online-Handel wird bei den Kosten pro Abmahnung deutlich: So verzeichneten 40 Prozent der Händler Kosten in Höhe von mehr als 1.500 Euro. Das Problem: Häufig bleibt es nicht nur bei einer einzigen Abmahnung im Jahr und die Kosten summieren sich. So empfindet rund jeder zweite Online-Händler (46 Prozent) Abmahnungen als eine akute Existenzbedrohung für sein Unternehmen. Nur 16 Prozent sind der Meinung, dass Abmahnungen ihre Existenz nicht gefährden. Häufigster Grund für eine Abmahnung sind Fehler in Bezug auf das Widerrufsrecht. Dies ist bei 20 Prozent der Händler der Fall. So stellt die korrekte Belehrung über das Widerrufsrrecht trotz eines gesetzlichen Musters noch immer die größte Herausforderung für Online-Händler dar. Auf Platz 2 der Abmahngründe rangiert die Missachtung von Markenrechten (18 Prozent). Verwendet ein Händler beispielsweise einen geschützten Begriff zur Beschreibung seiner Produkte ohne Zustimmung des Rechteinhabers, verletzt er Markenrechte. Am dritthäufigsten (15 Prozent) wurden falsche bzw. irreführende Preisangaben abgemahnt.
Die Studie belegt aber: Rund zwei Drittel der deutschen Online-Händler setzt sich gegen Abmahnungen zur Wehr – mit Erfolg. In einem Viertel der Fälle waren die Abmahnungen ganz vom Tisch.
Die Studie beleuchtet nicht nur die aktuelle Situation. Die Teilnehmer konnten darüber hinaus Vorschläge machen, mit welchen Maßnahmen der Abmahn-Wahn eingedämmt werden kann. An erster Stelle der Vorschläge: 16 Prozent der Teilnehmer sprechen sich für limitierte Anwaltskosten aus. Platz 2 verdeutlicht, dass viele Händler überfordert sind mit den komplizierten Regelungen im Online-Handel. 14 Prozent fordern einfachere Gesetze, damit Händler überhaupt erkennen können, welche Pflichten sie einzuhalten haben. An dritter Stelle steht die Forderung, dass Mitbewerber nicht mehr abmahnen dürfen, sondern nur noch staatliche Behörden oder zugelassene Verbände.