Zuvor hatte es einen Rechtsstreit der Detemedien GmbH mit der ehemaligen Klicktel AG beziehungsweise der heutigen Telegate Media AG um die Verwendung des Markennamens „Gelb.de“ für ein digitales Branchenverzeichnis gegeben. So habe die Detemedien GmbH die Verwendung dieses Markennamens gerichtlich untersagen lassen wollen, doch sei eine entsprechende einstweilige Verfügung des Landgerichtes Hamburg im Januar 2009 vom Oberlandesgericht Hamburg wieder aufgehoben worden. Aufgrund „absoluter Schutzhindernisse“ veranlasse das DPMA nun sowohl die Altmarke „Gelbe Seiten“, die sich auf gedruckte Branchenbücher bezieht, als auch die jüngere Marke für elektronische Auskunftsverzeichnisse.
„Die Deutsche Telekom muss endlich begreifen, dass die Monopolzeit des letzten Jahrhunderts vergangen ist. Das DPMA hat ein wichtiges Signal ‚pro Wettbewerb‘ gesetzt“, sagt Dr. Andreas Albath, Vorstandsvorsitzender des Multichannel-Anbieters für die lokale Suche Telegate AG. Moderne Gelbe-Seiten-Werbung im 21. Jahrhundert sei nicht mehr die Anzeige im gedruckten Branchenbuch, sondern die gezielte Kombination von digitalen Multichannel-Angeboten mit Suchmaschinenmarketing.