In den USA hatte Birkenstock die Zusammenarbeit mit Amazon schon vor mehr als einem Jahr beendet. Seit Anfang dieses Jahres stellt Birkenstock nun auch die Lieferung seiner Schuhe in Deutschland ein. Denn statt ausschließlich Originalprodukte zu verkaufen, biete Amazon zu häufig „Billigkopien“ von Birkenstock an und gehe nicht entscheiden genug gegen diese Fälschungen vor. Für den Schuhersteller sei Amazon somit ganz klar ein „Mittäter“. Das sagte Birkenstock-Chef Oliver Reichert dem „Spiegel„.
Verbot gegen Trickserien erwirkt
Im Streit um die gefälschten Sandalen konnte der Schuhhersteller bereits seinen ersten Erfolg feiern. Denn das Landgericht Düsseldorf entschied, dass Amazon keine Google-Suchanzeigen mehr auf falsche Schreibweisen des Markennamens schalten darf. Adwords-Anzeigen für Suchbegriffe wie „Brikenstock“ oder „Birkenstok“ sind seitdem untersagt.
Amazon meldet sich zu Wort
Amazon kommentierte die Gerichtsentscheidung bisher nicht und bittet auch absatzwirtschaft gegenüber um Verständnis, dass es laufende Verfahren nicht kommentieren möchte. Allerdings nimmt der Handelsgigant jetzt im Allgemeinen Bezug auf die Anschuldigungen: „Der Verkauf von gefälschten Produkten auf Amazon ist untersagt. Wir arbeiten eng mit Herstellern, Verkäufern und Rechteinhabern zusammen, um gefälschte Produkte zu finden und zu verhindern, dass sie auf unseren Marktplätzen angeboten werden“, so das Unternehmen. Darüber hinaus arbeite Amazon kontinuierlich mit all seinen Lieferanten an starken und für beide Seiten vorteilhaften Beziehungen, um Kunden eine gute Einkaufserfahrung zu bieten.
Alle Vorkehrungen zur Plagiatsverfolgung getroffen
„Wir entfernen Produkte, die gegen unsere Teilnahmebedingung und Richtlinien verstoßen, sobald wir Kenntnis davon erlangen und leiten zivilrechtliche Schritte ein beziehungsweise stellen Strafanzeige, um unsere Kunden sowie die Rechte Dritter an ihrem geistigen Eigentum zu schützen und Händler mit betrügerischen Absichten von unserem Marktplatz fernzuhalten.“ Insgesamt stehe Amazon für die Produkte, die über seine Website verkauft werden mit seiner A-bis-Z-Garantie ein und bitte Rechteinhaber bei Bedenken bezüglich der Echtheit von Produkten über das eigens dafür auf der Website bereitgestellte Mitteilungsformular darüber zu informieren. „Sobald wir eine solche Mitteilungen erhalten, prüfen wir dies umfassend.“
Lesen Sie hierzu auch den Beitrag „Birkenstock stellt Verkauf auf Amazon ein – doch ein Lieferstopp ist keine Lösung„