Das europäisch-kanadische Freihandelsvertrages CETA hat einige Steine ins Rollen gebracht und viele Bürger verärgert. Die EU will weiterhin an dem Abkommen festhalten, welches dafür sorgt, Zölle, Marktzugänge, Investitionsschutz, regulatorische Kooperationsforen, die Anerkennung von Berufsabschlüssen, Transportdienstleistungen und vieles mehr einfacher für die EU und Kanada zu gestalten.
Die aktuelle Lage
Belgien will nicht. Das EU-Mitglied wird das CETA-Abkommen, dass von allen 28 Mitgliedsstaaten unterzeichnet werde muss, nicht bewilligen. Ein Sprecher des sozialistischen Ministerpräsidenten Rudi Vervoort sagte dem ARD-Studio Brüssel, dass Veroort der belgischen Zentralregierung nicht erlauben wird, das Abkommen zu ratifizieren, weil sich das Regionalparlament schon im Juli gegen CETA ausgesprochen habe. Somit kann Belgiens Premier Charles Michel CETA nicht unterschreiben, weil nicht alle drei belgischen Regionen – Flandern, Wallonie und Brüssel-Hauptstadt – die Erlaubnis gegeben haben. Wallonie lehnte jegliches „Ultimatum“ ab – und dann zog Brüssel nach. Ob Michel nun unterschreiben wird, ist bis jetzt unklar. Der EU-Kanada-Gipfel am Donnerstag steht somit auf der Kippe. Eine Entscheidung fällt heute Abend. Denn Michel muss laut Angaben von EU-Diplomaten heute EU-Ratspräsident Donald Tusk über seine Entscheidung in Kenntnis setzen.
Der Fall
Die Verhandlungen begannen schon im Jahr 2009 und wurden 2014 abgeschlossen. Nun sollte endlich im Oktober CETA unterzeichnet werden. Die Abkürzung steht für „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen). CETA und TTIP sind die zwei groß geplanten Freihandelsabkommen der EU, obwohl TTIP bisher nicht weiter verfolgt wird, weil sich die USA auf keine neuen Regularien einlässt. Hauptziel von CETA ist die Beseitigung von Handelshemmnissen. Die sollen den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen erleichtern, denn die Handelshemmnisse kosten Unternehmen, die ihre Produkte auf beiden Märkten vertreiben möchten, viel Zeit und Geld. Das Bundeswirtschaftsministerium zählt Kanada für die EU zum zweitwichtigsten Handelspartner.
Die deutschen Gegner
Gegner des Abkommens halten es für verfassungswidrig. Umwelt- und Verbraucherschutz seien gefährdet, und auch die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen und die Einrichtung eines Gerichts für Investitionsstreitigkeiten seien noch nicht ausgereift genug und untergraben die nationalen Interessen. Weitere Kritikpunkte: zu viele Sonderrechte für Konzerne, erhöhter Druck auf die Landwirtschaft, schwierige Fortschritte beim Umwelt- und Verbraucherschutz, Fracking und Getrickse bei den Arbeitnehmerrechten.
Mitte September waren deshalb Hunderttausende in ganz Deutschland gegen CETA und das Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU auf die Straße gegangen. Insgesamt klagten mehr als 200.000 Menschen gegen CETA. Dazu kamen mehr als 125.000 Mitkläger, die den Versuch, das Abkommen auf juristischem Weg zu stoppen, unterstützten. Neben der Linksfraktion im Bundestag mobilisierten die Verbraucherorganisation Foodwatch sowie die Vereine Campact und Mehr Demokratie gegen CETA. Die Verfassungsbeschwerde ist die bisher größte Bürgerklage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die richterlichen Änderungen
Das Bundesverfassungsgericht mischte nach dem großen Aufbegehren der Bevölkerung also mit. Sie haben nun die Zustimmung der Bundesregierung zu CETA an Auflagen geknüpft: Eine von ihnen ist, dass sichergestellt sein muss, dass Deutschland aus dem Abkommen trotz vorläufigen Inkrafttretens notfalls wieder herauskommt. Hinzu kommt, dass es eine klare Abgrenzung zwischen nationaler und europäischer Zuständigkeit gibt. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte, der Erlass einer einstweiligen Anordnung hätte sich negativ und irreversibel auf die internationale Stellung der Europäischen Union ausgewirkt. Bei einem vorläufigen Stopp „drohten der Allgemeinheit mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Nachteile“, erklärten die Richter. Somit kann die deutsche Bundesregierung CETA unterschreiben, doch ein Stopp ist immer noch möglich. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagt nämlich noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden aus.
Die Politik-Kritiker der EU
CETA kann erst dann vollständig in Kraft treten, wenn zuvor die nationalen Parlamente ihre Zustimmung gegeben haben. Österreichs sozialdemokratischer Bundeskanzler Christian Kern, äußerte zuletzt noch Kritik an dem Abkommen. Kerns Hauptkritikpunkte sind die Einführung von Schiedsgerichten für ausländische Investoren ohne Zustimmung nationaler Parlamente, der mögliche Privatisierungsdruck für die öffentliche Daseinsvorsorge durch CETA sowie ein drohendes Absenken von Arbeitnehmerinnen-, Verbraucher- und Umweltstandards. Der Österreicher hatte allerdings dann angekündigt, sich in seiner Haltung zu CETA an der Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts zu orientieren.
Nicht nur in Österreich gibt es Bedenken: Die Handelsminister der Europäischen Union haben die Entscheidung über das umstrittene Freihandelsabkommen CETA auch in dieser Woche vertagt. „Eine formale Abstimmung war nicht möglich, weil Rumänien, Bulgarien und Belgien noch Vorbehalte haben“, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel nach dem Treffen mit seinen Amtskollegen in Luxemburg. Vor allem die Regierung in Brüssel konnte der Unterzeichnung nicht zustimmen. Das lag an dem Regionalparlament der französischsprachigen Region Wallonie, die sich gegen CETA ausgesprochen hatte.
Weiterhin sehr optimistisch: Sigmar Gabriel. Er glaubt immer noch daran, dass das Abkommen am 27. Oktober beim EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet wird.