DDV will Orientierungshilfe zu Datenschutznovellen geben

Das am 1. September in Kraft getretene neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, Datenschutznovelle II) hat die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für das Dialogmarketing wesentlich geändert. Da sich die Praxis deshalb in vielen Punkten umstellen muss, bietet der Deutscher Dialogmarketing Verband (DDV) zum neuen Recht in der Reihe seiner Best Practice Guides die Broschüre „Datenschutznovellen 2009 – Auswirkungen auf das Dialogmarketing“ an.

Zwar erfolgte ein Paradigmenwechsel vom Opt-out hin zum Opt-in, doch sei der grundsätzliche Einwilligungsvorbehalt im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens durch verschiedene Ausnahmen deutlich relativiert worden. Die Broschüre soll diese Ausnahmen erläutern, die der besonderen Bedeutung des postalischen Dialogmarketings Rechnung trügen und dieses für die Kundenpflege und Neukundengewinnung zentrale Element weiter in der Praxis einsetzbar machten.

Über den Einwilligungsvorbehalt hinaus behandele die Publikation auch die für das Dialogmarketing relevanten zahlreichen weiteren Rechtsänderungen. Beispielsweise wurden die Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung verschärft und müsse nun auch früher über das Werbewiderspruchsrecht informiert werden. Zu den allgemeinen Informationspflichten und den Unterrichtungspflichten in Werbeschreiben würden ebenfalls eine Reihe von Fallbeispielen mit Formulierungsvorschlägen vorgestellt. Die Neuauflage des Best Practice Guide berücksichtige insgesamt auch die als „Datenschutznovellen 2009“ bezeichneten Änderungen. Abgerundet werde die Broschüre durch die aktuelle Textfassung des BDSG mit allen Änderungen.

www.ddv.de

Mehr Hintergrundinformationen zu Neuerungen der Datenschutznovellen 2009 erhalten Sie unter:

www.absatzwirtschaft.de