WhatsApp hatte im August angekündigt, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugegeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. WhatsApp-Mitglieder konnten zumindest der Verwendung ihrer Daten für die Personalisierung von Facebook-Werbung und Freunde-Vorschläge widersprechen. Die Telefonnummer wird allerdings in jedem Fall mit Facebook geteilt, wenn man die App weiternutzen will.
Gegen das nationale Datenschutzrecht
Facebook und WhatsApp seien selbstständige Unternehmen, die die Daten ihrer Nutzer auf Grundlage ihrer Nutzungs- und Datenschutzbedingungen verarbeiten. Nach dem Erwerb von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren hätten sie zugesichert, dass Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht würden. „Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar“, begründete die Datenschutzbehörde die Verwaltungsanordnung.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, gegen Facebook vorzugehen. Zuletzt wollte er durchsetzen, dass Facebook auch Anmeldungen unter einem Pseudonym zulässt, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Das Gericht hatte Caspar an die Niederlassung von Facebook in Irland verwiesen, die das soziale Netzwerk in Europa betreibt.