Von Pius Laufenmüller
Kalifornien ist berühmt für seine Pionierrolle im Umwelt- und Verbraucherschutz. Zu dieser Rolle passt der „California Consumer Privacy Act“ (CCPA), ein Zusatz zum Zivilgesetzbuch, der Datenschutz in dem Bundesstaat über europäische Standards hinausheben wird. Der CCPA wurde im Juni 2018 beschlossen und wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Noch ehe es soweit ist, gibt es jetzt einen Versuch, den neuen Datenschutz mit einem umfangreichen Klagerecht auszustatten. Konsumenten könnten danach Unternehmen verklagen, wenn diese keine zutreffenden Informationen über gespeicherte Daten liefern oder die Daten von anderen Verbrauchern weiterverkaufen, obwohl sie aufgefordert wurden, die Praxis zu stoppen.
Gegen den entsprechenden Gesetzentwurf der demokratischen Senatorin Hannah-Beth Jackson läuft nun die gesamte Werbebranche Sturm, wie das Nachrichtenportal „A’s SmartBrief“ berichtet. Die Werbetreibenden befürchten durch den Entwurf, sollte er Gesetz werden, eine Flut von „frivolous lawsuits“, also von Klagen, bei denen der Kläger gar nicht geschädigt wurde, sondern nur wegen der Aussicht auf Geld aus einem außergerichtlichen Vergleich klagt. Der Gesetzentwurf wird am Dienstag, 9. April, im Justizausschuss des kalifornischen Senats beraten.
Kalifornien ist oft Vorreiter für die USA und Europa
Der Streit um Datenschutz und Klagerecht ist alles andere als eine rein innerkalifornische Angelegenheit. Was in Kalifornien in Sachen Verbraucherschutz beschlossen wird, ist meist früher oder später ein Thema im Rest der Vereinigten Staaten und manchmal auch in Europa. Folgerichtig wurde der Protestbrief gegen das Gesetz von den wichtigsten Playern der amerikanischen Werbeindustrie unterzeichnet, der Association of National Advertisers, dem Interactive Advertising Bureau, der American Association of Advertising Agencies, der American Advertising Federation und der Network Advertising Initiative.
Die Branchenvertreter wollen erreichen, dass ein Verbraucher nur dann wegen einer Verletzung seiner Datenschutzrechte klagen darf, wenn er einen konkreten Schaden nachweisen kann. „Ohne die Erfordernis, dass der Kläger tatsächlich einen Schaden erlitten haben muss, gibt es nichts, was Einzelpersonen oder Anwälte davon abhalten könnte, gegen Firmen Klagen wegen Gesetzesverstößen einzureichen, ohne dass ihre Privatsphäre überhaupt verletzt wurde“, heißt es in dem Brief. Die Kalifornische Handelskammer (CalChamber) warnt, das neue Gesetz werde kleinen Unternehmen schaden oder sie in den Bankrott treiben: „Es wird Jobs und Innovation töten“.
Verbraucherschützer begrüßen den Vorstoß
Die Gegenposition vertreten viele Verbrauchergruppen. „Normale Nutzer von neuen Technologien müssen selbst darüber entscheiden können, ob sie klagen wollen, um ihre gesetzmäßigen Schutzrechte wahrzunehmen“, erklärte die Electronic Frontier Foundation in einem Blog laut „A’s SmartBrief“. Auch der Generalstaatsanwalt als oberster Ankläger Kaliforniens stützt das Vorhaben, um die Position der Verbraucher zu stärken.
Nach jetzigem Stand steht das Klagerecht in Fällen des Datenmissbrauchs nur dem Generalstaatsanwalt zu. Geht die Gesetzesinitiative durch, können Einzelpersonen wegen Verletzung des Datenschutz-Gesetzes klagen, selbst wenn es sich nicht um einen Fall von Missbrauch persönlicher Daten handelt. Außerdem entfällt die 30-Tage-Frist, in der Unternehmen eine gesetzeswidrige Praxis korrigieren kann und in der Zeit vor Klagen geschützt ist.