Daten-Vorfall bei Facebook: BGH entscheidet zu Schadenersatz

Weltweit sorgte der Datendiebstahl beim sozialen Netzwerk für Aufsehen. Viele Betroffene klagten - oftmals vergebens. Die höchstrichterliche Klärung wird weitreichende Folgen haben.
Meta steht als Dachmarke über den Apps des Tech-Konzerns wie Facebook, Instagram und Whatsapp. (© Imago)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geprüft, unter welchen Voraussetzungen Opfer eines massiven Datendiebstahls bei Facebook vor einigen Jahren Anspruch auf Schadenersatz haben. Der sechste Zivilsenat will seine Entscheidung am Montag (14.00 Uhr) in Karlsruhe verkünden.

Bei der Verhandlung eine Woche zuvor hatte sich angedeutet, dass die Richterinnen und Richter zu einer nutzerfreundlichen Sichtweise tendieren und schon beim reinen Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten Anspruch auf Schadenersatz bestehen könnte. Die höchstrichterliche Klärung ist entscheidend für Tausende ähnlich gelagerte Fälle an Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland. 

Meta hält Klagen für unbegründet

Auslöser war die Veröffentlichung von Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus 106 Ländern im Internet im April 2021. Unbekannte hatten diese abgegriffen, indem sie eine Funktion zur Freunde-Suche in dem sozialen Netzwerk ausnutzten. Im Anschluss hagelte es Klagen, die bisher an Landes- und Oberlandesgerichten zum Großteil keinen Erfolg hatten. 

Der Facebook-Mutterkonzern Meta ist überzeugt, die Klagen seien haltlos und unbegründet. Rechtsanwalt Martin Mekat von der Kanzlei Freshfields betonte nach der Verhandlung, es habe bei dem Vorfall keinen Datenschutzverstoß gegeben, Facebook-Systeme seien nicht gehackt worden. Die Anwälte verweisen auf mehr als 6.000 gewonnene Verfahren, was einer Erfolgsquote von über 85 Prozent entspreche.

amx / dpa