Cathy Hummels gewinnt Prozess um Schleichwerbung

Cathy Hummels hat sich die Klage eingehandelt, weil sie in mehreren Instagram-Beiträgen die Hersteller ihrer Schuhe und Bekleidung nannte und die Webseiten der Unternehmen verlinkte. Nun hat das Landgericht München zu ihren Gunsten entschieden.
Cathy Hummels hat auf Instagram mittlerweile 485.000 Follower. (© dpa)

Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels hat einen Schleichwerbungsprozess vor dem Landgericht München siegreich überstanden. Die zuständige Kammer wies die Zivilklage des für Abmahnungen bekannten Verbands Sozialer Wettbewerb am Montag ab. Informierte Internetnutzer wüssten, dass Hummels mit ihrem Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Rhein. Insofern handele es sich auch nicht um unlautere Werbung.

Hummels hat auf Instagram mittlerweile 485.000 Follower. Allein aus dieser hohen Zahl geht nach Einschätzung der Kammer hervor, dass die Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels (FC Bayern München) auf ihrer Seite keine rein privaten Interessen verfolgt. Eine solche Zahl von Freunden „schafft kein Mensch“, sagte Rhein.

Höhere Instanz hat noch nicht über Rechtslage entschieden

Das Urteil bedeutet keine Klärung der Rechtslage, ob sogenannte Influencer überhaupt noch Dinge anpreisen dürfen, ohne das als Reklame zu kennzeichnen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, außerdem hat der in Berlin ansässige Verein mehrere Influencerinnen abgemahnt. Eine parallele Klage gegen die Fitness-Bloggerin Pamela Reif vor dem Landgericht Karlsruhe hat der Verband gewonnen. Eine obergerichtliche Entscheidung gibt es noch nicht.

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Im Münchner Fall warf der Verband Cathy Hummels unlautere Werbung in mehreren Fällen vor, weil sie auf ihrer Instagram-Seite (@catherineyyy) Internet-Links zu Herstellern gesetzt hatte, ohne das als Reklame zu kennzeichnen. Hummels wehrte sich dagegen mit dem Argument, dass sie für die abgemahnten Beiträge kein Geld erhalten hatte. Echte Werbung hingegen kennzeichnet die ehemalige Moderatorin mit dem Hinweis „Bezahlte Partnerschaft“.

dpa