BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr erklärt: „In der bisherigen Form stand dieses Abkommen im krassen Widerspruch zum europäischen Verständnis eines angemessenen Datenschutzlevels. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist ein elementarer Schritt in Richtung globaler Rahmenbedingungen, die der in einer sich digitalisierenden Wirtschaft stetig zunehmenden Relevanz von Daten gerecht werden.“ Nach Duhr’s Überzeugung ist außerdem eine für alle Beteiligten bindende Garantie nötig, dass rechtmäßig und auf Grundlage staatlicher Abkommen erlangte Daten nicht herausgeben werden.
„Safe Harbor“-Regelungen gelten nicht für US-Behörden
Der BVDW verweist auf einen wesentlichen Grund für die Entscheidung des Gerichts, denn laut Urteil gelten Regelungen des „Safe-Harbor“-Abkommens zwar für amerikanische Unternehmen, die sich ihr unterwerfen, nicht aber für die Behörden der Vereinigten Staaten. Für diese hätten die Erfordernisse der nationalen Sicherheit, des öffentlichen Interesses und der Durchführung von Gesetzen der Vereinigten Staaten stets Vorrang. Mit der Folge, dass die amerikanischen Unternehmen ohne jede Einschränkung verpflichtet sind, die „Safe-Harbor“-Regeln in solchen Fällen außer Acht zu lassen und entsprechenden behördlichen Auskunftsersuchen nachzukommen.
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