Die neuesten ausgewählten Business-News drehen sich heute um die folgenden Themen:
- Stabwechsel bei Siemens: Roland Busch übernimmt
- H&M soll wegen Datenschutzverstößen 35 Millionen Euro zahlen
- EuGH: Grenzüberschreitende Online-Werbung für Arzneimittel erlaubt
- Google startet mit seinen Pixel-Smartphones in die 5G-Ära
Stabwechsel bei Siemens: Roland Busch übernimmt
Der Machtwechsel an der Siemens-Spitze geht weiter. Mit Beginn des neuen Geschäftsjahres am Donnerstag hat Roland Busch die operative Verantwortung übernommen. Zwar ist er nach wie vor nominell nur stellvertretender Siemens-Chef und designierter Nachfolger des aktuellen Vorstandsvorsitzenden Joe Kaeser, doch im Tagesgeschäft ist Busch nun der entscheidende Mann im Münchner Industriekonzern. Der formelle Wechsel an der Spitze soll dann zur Hauptversammlung im Februar 2021 erfolgen.
H&M soll wegen Datenschutzverstößen 35 Millionen Euro zahlen
Wegen des Ausspähens von Mitarbeitern soll der schwedische Modekonzern Hennes & Mauritz (H&M) ein Bußgeld von 35,3 Millionen Euro zahlen. Mit der Überwachung von Hunderten Mitarbeitern des Servicecenters in Nürnberg habe der Konzern gegen den Datenschutz verstoßen, begründete der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz am Donnerstag den Erlass. H&M teilte bereits mit, die volle Verantwortung übernehmen zu wollen und entschuldigte sich „vorbehaltlos“ bei den betroffenen Mitarbeitern. Zudem kündigte das Unternehmen an, alle betroffenen Mitarbeiter zu entschädigen.
Unabhängig der Datenschutz-Affäre will der von der Corona-Krise getroffene schwedische Modehändler Hennes & Mauritz (H&M) will sein Filialnetz ausdünnen. Im kommenden Jahr soll die Zahl der Geschäfte unter dem Strich um rund 250 schrumpfen, wie das Unternehmen am Donnerstag bekanntgab.
EuGH: Grenzüberschreitende Online-Werbung für Arzneimittel erlaubt
Online-Apotheken dürfen im Netz auch Werbung für rezeptfreie Medikamente machen, die sich gezielt an Kunden in anderen EU-Staaten richtet. Ein entsprechendes Urteil gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag bekannt. Demnach darf das Land, in dem sich der Zielmarkt befindet, Arzneimittel-Händlern aus weiteren EU-Ländern nicht verbieten, etwa mit Hilfe bezahlter Links in Suchmaschinen oder Vergleichsportalen Käufer anzusprechen.
Ein solches Verbot würde nach Auffassung der Richter eine womöglich unzulässige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im europäischen Binnenmarkt darstellen – sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass sich dadurch Allgemeinwohl-Ziele wie eine bessere Verteilung niedergelassener Apotheken im Land erreichen lassen.
Die Absatzstrategien von Internet-Apotheken sorgen schon länger für Auseinandersetzungen. So wollte der niederländische Versandanbieter Docmorris etwa Apotheken-Automaten auch in Deutschland betreiben. Der Bundesgerichtshof ließ aber keine Revision gegen ein ausgesprochenes Verbot zu. Im vergangenen Jahr wandte sich Docmorris auch gegen Gesetzespläne der Bundesregierung, mit denen niedergelassene Apotheken besser gegen Online-Konkurrenz geschützt werden sollten.
Google startet mit seinen Pixel-Smartphones in die 5G-Ära
Für die Pixel-Smartphones von Google hat das 5G-Zeitalter begonnen. Der Internetkonzern kündigte am Mittwoch (Ortszeit) in einem Online-Event aus Mountain View den Sprung in die fünfte Mobilfunkgeneration für das neue Pixel 5 sowie eine Neuauflage des Pixel 4a an. Google setzt beim Pixel 5 in diesem Jahr nicht auf den Flaggschiff-Chip von Qualcomm, sondern verwendet den Snapdragon 765G, der über ein integriertes 5G-Modem verfügt.
Auf dem Event präsentierte Google außerdem einen neuen Chromecast mit Google TV. Das ist ein Stick, der in einen Fernseher eingestöpselt wird und Android TV auf den Fernseher bringt. Die Oberfläche heißt Google TV. Sie vereint die Angebote aus verschiedenen Diensten wie Netflix, Disney+ oder Mediatheken von Sendern wie ARD und ZDF unter einer Oberfläche. Darüber hinaus stellte Google einen neuen smarten Lautsprecher „Nest Audio“ vor, der mit dem Echo-Lautsprecher von Amazon, den Homepads von Apple und vergleichbaren Geräten im Wettbewerb steht.
mit Material von der dpa
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