Bundeskartellamt nimmt Nutzerbewertungen im Internet unter die Lupe

Ob beim Ferienhotel, Handwerker oder Restaurant: Bewertungen auf Online-Plattformen sind neben dem Preis das wichtigste Entscheidungskriterium beim Einkauf im Internet. Wie glaubwürdig die Erfahrungsberichte sind, will nun das Bundeskartellamt umfangreich untersuchen. Es gibt genügend Hinweise auf Manipulationen.
Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt

Das Bundeskartellamt will die Nutzerbewertungen im Internet genauer unter die Lupe nehmen. „Es gibt Hinweise, dass Nutzerbewertungen nicht selten gefälscht oder manipuliert sind“, berichtete Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Donnerstag in Bonn. Dabei seien sie neben dem Preis das wichtigste Entscheidungskriterium für Verbraucher beim Online-Kauf. Und viele Verbraucher vertrauten auch bei der Wahl des Arztes, des Handwerkers oder des Restaurants auf die Urteile anderer Nutzer im Internet.

Mit einer Sektoruntersuchung will die Wettbewerbsbehörde in den kommenden Monaten die Probleme mit den Bewertungen genauer unter die Lupe nehmen. Dazu sollen zahlreiche Betreiber von Internet-Portalen befragt werden. Vorrangiges Ziel sei es, herauszufinden, welche Bewertungssysteme besonders anfällig für Fälschungen und Manipulationen seien. „Wenn Verbraucher aufgrund nicht-authentischer Bewertungen zu falschen geschäftlichen Entscheidungen verleitet werden, kann dies einen Verbraucherrechtsverstoß darstellen“, betonte die Behörde.

Viele Nutzerbewertungen computergeneriert oder gekauft

Untersuchungen und Medienberichte hatten in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass Nutzerbewertungen im Internet in vielen Fällen nicht authentisch seien, weil sie etwa von Computern generiert würden oder weil der Bewertende eine Gegenleistung erhalten habe, ohne dies transparent zu machen.

Das Bundeskartellamt kann im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen und so etwaige Verstöße sowie mögliche Defizite in der Rechtsdurchsetzung identifizieren. Die Befugnis, aufgedeckte Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit bislang hingegen nicht verbunden. Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Ergebnisse in einem Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Sektoruntersuchung „Nutzerbewertungen“ ist bereits die dritte Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts im Bereich Verbraucherschutz nach der bereits abgeschlossenen Untersuchung zu Vergleichsportalen und der laufenden Untersuchung zu Smart-TVs.

dpa/tht