Der goldene Farbton des bekannten Schokoladen-Osterhasen von Lindt genießt Markenschutz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Der Schweizer Hersteller habe nachgewiesen, dass weit mehr als die erforderlichen 50 Prozent der potenziellen Käufer das Gold mit Lindt verbänden. Damit habe sich die Farbe als sogenannte Benutzungsmarke durchgesetzt.
Dass Lindt das Gold nicht als Hausfarbe für alle seine Produkte verwendet, spielt nach diesem Urteil keine Rolle – auch nicht, dass der Hase noch an anderen charakteristischen Merkmalen wie dem roten Halsband mit Glöckchen zu erkennen ist. (Az. I ZR 139/20)
OLG muss Verletzung der Farbmarke prüfen
Allerdings ist damit noch nicht entschieden, dass der verklagte Konkurrent, die schwäbische Confiserie Heilemann, nicht ebenfalls einen Schokohasen in Goldfolie vertreiben darf. Heilemann aus Woringen im Allgäu gehört inzwischen zur thüringischen Viba Gruppe.
Der Fall geht noch einmal zurück ans Oberlandesgericht München. Dort ist nun zu prüfen, ob Heilemann die Lindt-Marke tatsächlich verletzt, zum Beispiel weil zwischen beiden Hasen Verwechslungsgefahr besteht.
Lindt-Hase seit 1952 in Goldfolie
Der Goldhase von Lindt ist der mit Abstand meistverkaufte Schoko-Osterhase in Deutschland – aber nicht der einzige in Goldfolie. Seit Jahren versucht der Schweizer Traditionshersteller, allzu ähnliche Konkurrenzprodukte aus den Süßigkeitenregalen zu verbannen. Diesmal hat Lindt die schwäbische Confiserie Heilemann verklagt, die seit 2018 ebenfalls einen goldenen Schokohasen mit Halsband und Schleifchen im Sortiment hat.
Die Schweizer argumentieren, die Farbe habe sich durch die lange Benutzung als Marke durchgesetzt – rund 70 Prozent der potenziellen Käufer verbänden das Gold mit Lindt. Tatsächlich wird der Lindt-Hase seit seinen Anfängen 1952 in Goldfolie angeboten. Den aktuellen Ton benutzt Lindt seit 1994. Der Marktanteil lag im Jahr 2017 bei mehr als 40 Prozent.
Im Streit mit Heilemann war Lindt allerdings zuletzt vor dem Münchner Oberlandesgericht unterlegen. Die Richter dort waren der Ansicht, dass der Goldhase seine Bekanntheit nicht allein seiner Farbe verdankt – auch die Form spiele eine wesentliche Rolle. Heilemann argumentiert, Gold gehöre zu den österlichen Farben und sei außerdem ganz besonders. Konkurrenten hätten nicht viele Ausweichmöglichkeiten.
Weiteres Verfahren am Bundespatentgericht
Im Mai 2017 hatte sich Lindt die Farbmarke „gold (Pantone Premium Metallics coated 10126 C)“ auch beim Deutschen Patent- und Markenamt für Schokohasen eintragen lassen. Heilemann hat die Löschung beantragt, dieses Verfahren lag zuletzt beim Bundespatentgericht.
Zwischen 2002 und 2013 hatte Lindt schon einmal versucht, einem Konkurrenten einen Hasen in Goldfolie gerichtlich verbieten zu lassen, am Ende vergeblich. Damals ging es darum, ob der sitzende Hase mit rotem Halsband und Glöckchen insgesamt Markenschutz genießt. Diesmal wird rein um den Goldton gestritten.
tht/dpa