Den deutschen Werberat erreichten in den ersten sechs Monaten des Jahres Beschwerden zu 394 Werbemaßnahmen. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Plus von fünf Prozent. Davon fielen allein 161 Beschwerden nicht in den Handlungsbereich des Werberats, wie es in der dazugehörigen Pressemitteilung heißt. Demnach handelte es sich dabei um Verstöße gegen gesetzliche Werbeverbote oder um Kritik, die nicht gegen Wirtschaftswerbung ging. Die Mehrheit der beanstandeten Fälle musste nicht sanktioniert werden. Von den 233 Beschwerden folgte das Gremium lediglich 60 Fällen dem Protest. In 92 Prozent davon erwirkte der Werberat einen Stopp bzw. eine Änderung der Werbung. Die öffentliche Rüge musste in den übrigen fünf Fällen ausgesprochen werden.
E-Mails zur DSGVO erzeugen Angst
Wie auch schon in den vergangenen Jahren war der häufigste Beschwerdegrund Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (137). Im ersten Halbjahr 2017 waren es noch 150 Beschwerden in dieser Kategorie. Einen Zuwachs verzeichnete der in Berlin sitzende Verband dagegen im Bereich „Ethik und Moral“. Die meisten Einzelbeschwerden gingen zu einer Plakatwerbung einer Kfz-Werkstatt ein, auf der eine Frau den ausgestreckten Mittelfinger zeigt. Die Firma zog das Motiv nach der Beanstandung zurück. Ebenfalls grenzwertig sei die E-Mail-Werbung im Zusammenhang mit der DSGVO gewesen. Darin werden Kunden wie folgt angesprochen: „Herr/Frau, dieses Angebot könnte Ihr letztes sein“. Derartige Formulierungen seien geeignet, Leid von schwerkranken Menschen oder Menschen mit schwerkranken Angehörigen zu instrumentalisieren und Angst zu erzeugen, heißt es in der Begründung. Das kritisierte Unternehmen erklärte sich bereit, solche Werbetexte nicht mehr gebrauchen.
Nach Genre gingen die Beschwerden wie folgt ein: Plakatwerbung (51), Fernsehspots und Online-Werbung (47), Zeitungen und Zeitschriften (21), Fahrzeugwerbung (18), Werbebriefe (16) sowie Radiowerbung (10).
tb