Auf dem Gebiet der Irreführung über den Preis liegt ein Schwerpunkt

Der Deutsche Werberat rügt öffentlich, wenn Kampagnen nicht den richtigen Ton treffen. Jetzt traf es die Event-Firma "Danubius Beat Agency" aus Halle an der Saale. Grund ist ein Plakat, dass eine nackte Frau mit dem Slogan zeigt: "Du hast den... Arsch der Welt?".

Die Rüge ist die schärfste Form der Missbilligung des Rates. „Von Seiten der Firma wurde auf unsere Beanstandung der Werbung nicht reagiert, so dass wir zu dieser Maßnahme gegriffen haben“, erklärt Volker Nickel, Sprecher des Deutschen Werberates. Im Jahr 2007 behandelte das Gremium 269 Kampagnenbeschwerden (im Jahr 2006: 229). In 82 Fällen kam es dabei auch zu Beanstandungen (im Jahr 2006: 63).

„In den meisten Fällen wurden die Kampagnen daraufhin eingestellt oder abgeändert“, berichtet Nickel weiter. Nur in drei Fällen sei dies nicht geschehen. Hier habe der Rat öffentlich eine Rüge ausgesprochen. „Damit wollen wir den Unternehmen nicht wirtschaftlich schaden, sondern auf Missstände hinweisen. Denn das ist unsere Aufgabe“, erläutert Nickel die öffentliche Anprangerung.

Trotz des Anstiegs der behandelten Beschwerden handle es sich nicht um einen erkennbaren Trend hin zu einer Verschlechterung der Werbung, so der Werberat. „Die Bevölkerung ist nur empfindsamer geworden. Wenn Grenzen überschritten werden, beschwert man sich heute schneller als früher“, meint Nickel. Als Grund, dass von Zeit zu Zeit Grenzen überschritten werden, sieht er den zunehmend härter werden Wettbewerb auf dem deutschen Werbemarkt. 2008 liege die Anzahl der eingereichten Beschwerden auf Vorjahresniveau.

Gehäuft haben sich jedoch in den letzten drei Jahren die Eingaben wegen unlauterem Wettbewerb und irreführender Werbung. Allein die Anzahl der von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs behandelten Eingaben zum Thema irreführender Werbung stieg von 2005 bis 2007 um 62,5 Prozent. „Vor allem auf dem Gebiet der Irreführung über den Preis liegt ein Schwerpunkt. Darunter fallen zum Beispiel falsche Listenpreise oder unrichtige unverbindliche Preisempfehlungen“, erklärt Ulrike Blum vom Deutschen Werberat.

Zudem werde bei der so genannten produktbezogenen Irreführung (falsche Angabe von Bestandteilen eines Produkts oder unrichtige Angaben von Füllmengen) beziehungsweise jener über geschäftliche Verhältnisse Schindluder getrieben. Das umfasse die unberechtigte Verwendung geschützter Berufsbezeichnungen, falsche Traditions- und Alterswerbung oder falsche Bezugnahme auf staatliche Einrichtungen. -pte

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