Zur Begründung hieß es: Der Begriff habe eine generelle Bedeutung – und zwar auch auf anderen Touchscreen-Plattformen.Das berichtet „heise online“ unter Berufung auf „MacRumors“. Apple habe den Markenantrag schon zur Ankündigung des iPhones im Januar 2007 eingereicht.
Der Begriff „Multi-Touch“ identifiziere nicht nur die Technik, sondern beschreibe auch, wie ein Nutzer der Ware das Gerät bedient, heißt es in der Entscheidung. Apple habe nicht genügend Beweise dafür vorgelegt, dass der hochgradig beschreibende Begriff unverkennbar sei.