Die Saga zwischen amerikanischen Internet- und Techgiganten und dem Rechtsverständnis in der Alten Welt ist um ein Kapitel reicher. Fast auf den Tag genau ein Jahr nachdem EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager Google für seine Praktiken bei der Internetsuche noch schärfer ins Visier nahm, weitet die EU-Behörde ihr Verfahren nun auf eine weitere Alphabet-Plattform aus – das kostenlose mobile Betriebssystem Android. Wieder geht es um unfairen Wettbewerb durch den Missbrauch der Markenmacht: „Googles Verhalten schädigt den Verbraucher, indem es Wettbewerb verhindert“, begründet Vestager in einem Schreiben die Eröffnung des zweiten Verfahrens gegen den mit Abstand wertvollsten Internet-Konzern der Welt, der mit Android bei den mobilen Betriebssystemen einen Marktanteil von über 80 Prozent besitzt.
Verstößt Google gegen die EU-Kartellvorschriften?
„Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält, Innovationen anderer Unternehmen bremst und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt“, erklärte Vestager den Schritt. Die Wettbewerbshütern bemängeln bei der Nutzung von Android vor allem die Vorinstallation der Google-Suche und des Browsers Chrome. Google-Mutter Alphabet widersprach den Vorwürfen erwartungsgemäß: „Android ist gut für den Wettbewerb und gut für die Verbraucher“, erklärte Googles Top-Jurist Kent Walker. „Android hat zur Entstehung eines breiten und vor allem nachhaltigen wirtschaftlichen Ökosystems geführt, das auf Open-Source-Software und offener Innovation basiert.“
Strafe von 7,5 Milliarden Dollar denkbar
Nachhaltig hat sich das auf Android basierende Ökosystem vor allem für Alphabet gelohnt: Wie im Prozess gegen Oracle bekannt wurde, hat Alphabet seit der Einführung von Android 2008 bis Ende 2015 etwa 31 Milliarden Dollar erlöst und dabei Gewinne von etwa 22 Milliarden Dollar generiert.
Alphabet hat nun drei Monate Zeit, um zu den Vorwürfen der EU-Kommission Stellung zu beziehen. Sollte die EU Alphabet für schuldig befinden, die dominierende Marktstellung bei den mobilen Betriebssystemen missbraucht zu haben, droht dem zweitwertvollsten Konzern der Welt ein Bußgeld von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes, der 2015 74,5 Milliarden Dollar betragen hatte. In anderen Worten: Eine Strafe in Höhe von bis zu 7,5 Milliarden Dollar könnte schlimmstenfalls fällig werden. Die entspricht allerdings gerade einmal 1,5 Prozent des aktuellen Börsenwertes des Internet-Riesen. Entsprechend gelassen reagierten Aktionäre an der Wall Street: Die Alphabet-Aktie gab in Reaktion auf die EU-Ermittlungen gerade mal um 0,18 Prozent nach.