EU-Verbraucherschutz: Airbnb lenkt ein und beseitigt gesetzeswidrige Konditionen

Der US-Zimmervermittler Airbnb hat nach Angaben der EU-Kommission im Streit um unzulässige Geschäftsbedingungen eingelenkt. Das Unternehmen habe sich bereit erklärt, seine Geschäftsbedingungen entsprechend zu ändern und die Preisdarstellung zu verbessern.
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Airbnb: Künftig transparenter für Verbraucher.

Die Kommission und die europäischen Verbraucherbehörden stoßen sich daran, dass bei Airbnb-Angeboten nicht immer der Gesamtpreis einschließlich Service- und Reinigungsgebühren und möglicher Steuern erkennbar ist. Zudem werde nicht deutlich, ob es sich um einen privaten oder einen professionellen Anbieter handele – für beide Kategorien gälten unterschiedliche Regeln. Darüber hinaus sei nicht klar, dass Verbraucher das Recht hätten, vor den Gerichten ihres Wohnsitzlandes gegen Airbnb zu klagen.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung:

Online-Unternehmen haben die Art und Weise revolutioniert, wie wir reisen, Unterkünfte finden und unseren Urlaub verbringen. Aber sie müssen sich auch voll und ganz an die Vorschriften halten und Verantwortung übernehmen, wenn Dinge schiefgehen. Die EU-Verbraucherrechte gelten sowohl offline als auch online. Es ist erfreulich, dass Airbnb bereit ist, die notwendigen Änderungen vorzunehmen und damit für volle Transparenz und Klarheit darüber zu sorgen, wofür Verbraucher bezahlen. Diese Maßnahme ist Teil eines breiteren Engagements für einen stärkeren Verbraucherschutz im Internet. Deshalb haben wir vor einigen Monaten im Rahmen der ‘Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher‘ gestärkte Verbraucherschutzvorschriften vorgeschlagen.

Klarstellung von Geschäftsbedingungen 

Im Detail hat sich Airbnb zu folgenden Änderungen an seinen AGB verpflichtet:

  • Es wird deutlich gemacht, dass Verbraucher von allen verfügbaren Rechtsbehelfen und insbesondere von dem Recht Gebrauch machen können, einen Gastgeber im Fall eines persönlichen Schadens oder sonstiger Schäden zu verklagen.
  • Airbnb wird die Verbraucher deutlich darüber informieren, dass sie das Recht haben, vor den Gerichten ihres Wohnsitzlandes gegen Airbnb zu klagen.
  • Airbnb muss Verbraucher informieren, wenn es beschließt, einen Vertrag zu kündigen oder Inhalte zu entfernen, und den Verbrauchern gegebenenfalls das Recht auf Einlegung eines Rechtsmittels und auf Entschädigung einräumen.

Airbnb hat für die Umsetzung bis Ende Dezember 2018 Zeit und muss diese in allen für die EU und den Europäischen Wirtschaftsraum relevanten Sprachen umsetzen. Bei Verstößen können die Verbraucherschutzbehörden beschließen, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.

Hier geht es zum Video der Pressekonferenz mit Jourová.

Airbnb wurde 2008 als Plattform für Anbieter von Unterkünften gegründet und hat seinen Sitz in San Francisco. Das Unternehmen vermittelt millionenfach private und gewerbliche Unterkünfte, nach eigenen Angaben in 190 Ländern und mehr als 34.000 Städten weltweit.

(sh/ mit Material der dpa)