„Ideen sind Kapital. Auch für Werbekonzeptionen brauchen wir den Schutz der kreativen Leistung“, sagt Peter John Mahrenholz, Präsident des GWA. Doch nicht nur Agenturen, auch Werbung treibenden Unternehmen könnten durch die Mängel im Urheberrecht beträchtliche Schäden entstehen. Insbesondere das Fehlen von Regelungen zum Schutz kreativer Konzepte sei angesichts der großen wirtschaftlichen Bedeutung aus Sicht des GWA kein tragfähiger Zustand. Laut dem Gesamtverband müsse im Urheberrecht der Schritt von der bislang sehr beschränkten und damit lückenhaften Schutzfähigkeit von Teilelementen kreativer Konzepte hin zum übergreifenden Konzeptschutz erfolgen. Zumindest sollte aber ein entsprechendes Leistungsschutzrecht geschaffen werden, wie es bei anderen komplexen Organisations-, Koordinierungs- und Investitionsleistungen längst anerkannt sei.
Beurteilungskriterien zur Begrenzung des Schutzumfangs und damit zur Verhinderung ungerechtfertigter Monopolisierungen von Werbekonzepten seien formulierbar. Beispielsweise hätten sich im Bereich der technischen Schutzrechte entsprechende Kriterien praktisch bewährt. Die Werbe- und Kommunikationsbranche stelle einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. So beschäftigten die Unternehmen der Branche in Deutschland mehr als 135000 Arbeitnehmer. Mit Gesamtinvestitionen in Werbung von 30,67 Milliarden Euro sei der deutsche Werbemarkt der zweitgrößte in Europa und der sechstgrößte weltweit.