Am Montag verlas der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk eine Erklärung von Aegis Media. Darin hält Ruzickas Nachfolger als CEO Andreas Bölte fest, dass er die Firmenanwälte, Johann-Christoph Gaedertz und Eckart C. Hild, nicht von der anwaltlichen Schweigepflicht entbindet. Dies ist insofern erstaunlich, da es doch Gaedertz war, der vom damaligen Finanzchef Andreas Bölte über die Verdachtsmomente gegen Ruzicka informiert wurde und der gemeinsam mit Bölte hinter der als anonym getarnten Strafanzeige steht, die Basis dieses Prozesses sind. Trotz des jahrelang gehegten Wunsches nach Aufklärung von Straftaten muss der als Zeuge benannte Gaedertz nicht zur Wahrheitsfindung beitragen.
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden begehrte die Verlesung des rechtskräftigen Strafbefehls gegen Manuela Rasmussen. Rasmussen hatte sich als sogenannte Kronzeugin der Anklage im Sinne der Vorwürfe geständig geäußert. Die ehemalige Mitarbeiterin eines TV-Werbezeiten-Vermarkters Rasmussen war gemeinsam mit der gesondert verfolgten Claudia Jackson im Mediaeinkauf von Aegis Media tätig. Sie räumte zwei Zahlungen in Gesamthöhe von 427.000 Euro ein, die sie über ihre Firma Transportland Media erhalten hat. Diese Summe stammt aus den angeblich bei Aegis Media veruntreuten Geldern, die mittels Scheinrechnungen über Emerson FF zu verschiedenen Drittfirmen geflossen sein sollen. Rasmussen stellte diese 427.000 Euro als Schweigegeld dar. Andere Zeugen sagten aus, dass die Vorgänge rund um Emerson FF bei Aegis Media Flurgespräch gewesen seien. Rasmussen erhielt vor ihrer Aussage im März 2008 den Entwurf eines Strafbefehls gegen sich selbst. Dieser wurde nach ihrer Aussage dem Amtsgericht Wiesbaden vorgelegt und ist rechtskräftig. Rasmussen wird darin wegen Beihilfe zu schwerer Untreue zu einem Jahr Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt.
Staatsanwalt Jördens räumte in einer Befragung durch das Gericht ein, dass dies eine milde aber vertretbare Strafe sei. Der Gewinn wurde bei der inzwischen in Dänemark lebenden Rasmussen nicht abgeschöpft. Aegis Media hält nach Aussage von CEO Andreas Bölte vor Gericht den Aufwand einer Rückforderung für nicht verhältnismäßig. Dem Vernehmen nach ist bei Rasmussen keine Klage auf Schadenersatz durch Aegis Media anhängig. Obwohl die Mediaagentur im Januar ihre ehemaligen Mitarbeiter Ruzicka und Kernebeck, als auch die damals als ZHP firmierende Werbeagentur Wunschkind auf eine Gesamtsumme von mehr als 25 Millionen Euro verklagt hat.
Der Prozess wird am 25.Februar mit weiteren Beweisanträgen von Ruzickas Verteidiger Marcus Traut fortgesetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Entscheid über die neuerliche Haftbeschwerde von Aleksander Ruzicka auf diese Woche verschoben. Ruzicka sitzt seit dem 24.Oktober 2006 ununterbrochen in U-Haft. Länger als jeder andere Angeklagte zuvor in Wiesbaden. mz