In einem Rundschreiben an seine Händler erklärt Adidas: „Als Ergebnis dieser Entwicklung und als Teil unserer neuen Strategie haben wir uns deshalb entschieden, künftig den Verkauf unserer Produkte auf offenen Marktplätzen zuzulassen, (…).“ Oliver Prothmann, Präsident des BVOH, begrüßt „diesen Sinneswandel“. Adidas sei ein wichtiger Hersteller mit tollen Produkten, die viele der BVOH-Mitglieder auch auf Online-Marktplätzen vertreiben. „Mit strengen Vertragsklauseln hatte Adidas eine Vorreiterrolle für die ganze Branche. Diese Klauseln verboten oder beschränkten den
Verkauf von Adidas-Produkten auf Marktplätzen wie Amazon, Ebay oder Hitmeister“, erläutert Prothmann. Dieses Vorgehen hatte auch zu Prüfungen des Bundeskartellamtes in Bonn geführt, dessen Ermittlungen aber noch nicht abgeschlossen sind.
Ziel ist Wettbewerbsfreiheit im Onlinehandel
Besonders hart haben die Online-Beschränkungen den Sport-Fachhandel getroffen. Werner Treinen, Geschäftsführer des Sporthauses „Sport-Treinen“, betont: „Seit über 20 Jahren sind wir als Sport-Fachhandel Kunde bei Adidas. Mit der Einführung der eCommerce-Richtlinien am 1. Januar 2013 hat Adidas unsere Kundennummer gesperrt und uns damit von Monat zu Monat in starke wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht.“
Adidas wird nach Ansicht des BVOH als einer der führenden Sportartikelhersteller der Welt durch seine Neuausrichtung eine wichtige Vorreiterrolle für die Branche beziehungsweise andere Hersteller mit ähnlichen Klauseln haben. „Aber das Ziel ist noch nicht erreicht“, sagt Prothmann, denn es gebe immer noch Hunderte von Herstellern, die Fachhändlern den Onlinevertrieb verbieten würden. „Hier werden wir als Bundesverband Onlinehandel weiter informieren und uns für die Rechte der Onlinehändler einsetzen. Ob Hersteller oder Politik in Berlin und Brüssel – der Druck muss bleiben.“
Beschränkungen nachteilig für Verbraucher
Philipp Puttkammer, Intersport-Händler und Autor eines Fachbuchs über Amazon, resümiert: „Entscheidend wird sein, welche Online-Strategie Adidas jetzt einnehmen wird. Sollte Adidas in Zukunft direkt über Amazon verkaufen, hätte das denselben wettbewerbsbeschränkenden Effekt und würde den einzelnen Sport-Fachhändler wieder aus dem Online-Geschäft nehmen.“
Der Bundesverband Onlinehandel weist darauf hin, dass im Jahr 2012 der Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen in Europa bei 311,6 Milliarden Euro lag. Schätzungen zufolge seien durch den Onlinehandel in Europa bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze entstanden. Einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller bedrohten diesen Erfolg, indem sie Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen damit die Möglichkeit nehmen, preisgünstige und beliebte Online-Plattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Verbrauchern nehme man so den Zugang zu transparenten Preisen und der zusätzlichen Auswahl, von der sie im Onlinehandel profitierten.
„Wie bei Adidas fordern wir alle Hersteller auf, in direkten Kontakt mit uns zu treten, um eine adäquaten Strategie für den Onlinehandel zu besprechen. Wir als Bundesverband Onlinehandel sind in der Lage, eine erfolgreiche Strategie zwischen Handel, Hersteller und Marktplätzen zu vermitteln“, unterstreicht BVOH-Präsident Prothmann. Mehr Wettbewerbsfreiheit und ein unbeschränkter Onlinehandel führen nach seiner Überzeugung auch zu mehr Innovation. Die in den letzten Jahren immer mehr zunehmenden Verkaufsbeschränkungen bedrohten laut einer Umfrage der Initiative „Choice in eCommerce“ eine steigende Anzahl von Onlinehändlern mit Insolvenz.
(BVOH/asc)